Ob Rechner, Reinigungsmaschine oder Wasserkocher: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Deshalb ist die regelmäßige und gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Geräte so wichtig. Die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung hat die neuen gesetzlichen Regelungen der BGV A3-Prüfung in einem Merkblatt zusammengefasst.
Künftig dürfen Prüfungen künftig nur noch von Praktikern mit nachweislich vorhandenen elektrotechnischen Qualifikationen durchgeführt werden. Diese so genannte "befähigte Person" müsse durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen, so die Gütegemeinschaft Gebäudereinigung. Der Kurzlehrgang "Ausbildung zur elektrotechnisch befähigten Person" reicht künftig nicht mehr. Das Merkblatt gibt außerdem Hinweise zu Prüffristen, Prüfinhalten und Erstprüfung.
Das Merkblatt finden Sie auf den Internetseiten der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung als pdf-Dokument unter gggr.de .
Quelle: Gütegemeinschaft Gebäudereinigung