Die Reformpläne der Großen Koalition könnte die Schattenwirtschaft wieder ansteigen lassen. Besorgt zeigt sich vor allem das Baugewerbe. Von der Regierung fordert es eine noch stärkere Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Die Zahlen in Bezug auf die Schwarzarbeit sprechen eine andere Sprache. Laut Prognose des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) soll der Umfang der Schattenwirtschaft auf 339 Mrd. Euro zurückgehen. Das Baugewerbe hält das aber für nicht ausreichend. "Dieser inakzeptabel hohe Anteil der Schattenwirtschaft ist erschreckend, zumal der jüngsten Prognose zutreffend darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Ankündigungen der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Schattenwirtschaft weiter begünstigen werden", kommentiert Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), die Prognose.
"Kalte Progression" beseitigen
Nach Einschätzung des Verbands könne eine Beseitigung der „kalten Progression“ bei der Einkommenssteuer sowie eine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge den Anreiz zum Ausweichen in die Schattenwirtschaft vermindern, weil sich dadurch die Schere zwischen Brutto- und Nettolohn schließen würde. Neben der Verringerung von Schwarzarbeit würden laut Einschätzung des Verbands dadurch auch die Lohnverhandlungen erleichtert werden.
Vor diesem Hintergrund fordert Loewenstein von der neuen Regierung eine Verstärkung der Schwarzarbeitsbekämpfung mit Schwerpunkt der Bekämpfung auf die zunehmende Scheinselbstständigkeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen
"Die Koalition muss ihren eigenen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung umgehend folgen", betont der ZDB-Präsident. Nach Ansicht des Verbands müssten dazu die rechtlichen Rahmenbedingungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, in der Gewerbeordnung sowie die personelle und informationstechnologische Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verbessert und wirkungsvoller ausgestaltet werden.
Dem Baugewerbe zufolge böten sich Eingriffe bei Gewerbeanzeigen, den Eintragungen in die Handwerksrolle und der Vergabe öffentlicher Einträge an. Die wirtschaftlichen und betriebsorganisatorischen Voraussetzungen für eine tatsächlich selbstständige baugewerbliche Tätigkeit sollten schon bei diesen Anlässen durch Gewerbeämter, Handwerkskammern und öffentliche Auftraggeber überprüft werden. So können Scheinselbstständigkeit und illegale Anbieter erkannt und bekämpft werden. dhz