Neue Richtlinie für Kälte- und Klimaanlagen Förderung für Kälte- und Klimatechnik wird ausgeweitet

Die Richtlinie zur Förderung von Klima- und Kälteanlagen ist überarbeitet und auf 2014 ausgeweitet worden. Seit Januar wird die Förderfähigkeit einer Anlage nicht mehr anhand des Verbrauchs, sondern anhand der Leistung bewertet.

Bis zu 100.000 Euro Zuschuss können Unternehmen für die Anschaffung von Kälte- und Klimaanlagen beantragen. - © Foto: industrieblick/fotolia

Folgende Kälte- und Klimaanlagen können seit Jahresbeginn vom Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) gefördert werden:

  • Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
  • Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
  • Sorptionsanlagen zur Kühlung von Räumen mit 5 bis 500 kW Kälte­leistung.
Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Wärme, mit denen sie betrieben werden, aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) stammt oder als Abwärme genutzt wird. Mit der neuen Richtlinie ist auch die maximale Förderung geändert worden. Möglich sind bis zu 100.000 Euro in der Basisförderung und bis zu 50.000 Euro in der Bonusförderung.

Effizienz der Gesamtanlage entscheidend

Darüber hinaus wird statt einer umfangreichen Berechnung die Effizienz der Gesamtanlage anhand eines "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweises" bestimmt. Maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Förderanträge für Kälte- und Klimaanlagen werden seit Januar entgegengenommen. Für die Antragstellung wird auf bafa.de künftig ein elek­tronisches Antragsverfahren eingerichtet. Das herkömmliche Antragsformular gibt es weiterhin als Download .

Seit 2008 werden bereits Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen gefördert. Für mehr als 2.300 Anträge wurden in diesem Zeitraum insgesamt finanzielle Zuwendungen in Höhe von knapp 65 Millionen Euro ausgezahlt. dhz