Die Richtlinie zur Förderung von Klima- und Kälteanlagen ist überarbeitet und auf 2014 ausgeweitet worden. Seit Januar wird die Förderfähigkeit einer Anlage nicht mehr anhand des Verbrauchs, sondern anhand der Leistung bewertet.

Folgende Kälte- und Klimaanlagen können seit Jahresbeginn vom Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) gefördert werden:
- Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
- Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme
- Sorptionsanlagen zur Kühlung von Räumen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung.
Effizienz der Gesamtanlage entscheidend
Darüber hinaus wird statt einer umfangreichen Berechnung die Effizienz der Gesamtanlage anhand eines "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweises" bestimmt. Maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Förderanträge für Kälte- und Klimaanlagen werden seit Januar entgegengenommen. Für die Antragstellung wird auf bafa.de künftig ein elektronisches Antragsverfahren eingerichtet. Das herkömmliche Antragsformular gibt es weiterhin als Download .
Seit 2008 werden bereits Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen gefördert. Für mehr als 2.300 Anträge wurden in diesem Zeitraum insgesamt finanzielle Zuwendungen in Höhe von knapp 65 Millionen Euro ausgezahlt. dhz