Energieberater im Handwerk dürfen eine Sanierungsmaßnahme wieder beratend begleiten und umsetzen. Die KfW ändert ihre Förderbedingungen. Für Handwerksbetriebe verschiedener Branchen bleibt damit ein wichtiger Geschäftszweig erhalten.

Die Energiewende ist zu einem großen Geschäftszweig im Handwerk geworden. Viele Branchen sind beteiligt und nicht wenige haben dafür in Weiterbildungen und neue Techniken investiert. Umso ärgerlicher mutete da das Vorgehen der KfW-Bankengruppe an, die im vergangenen Jahr ihre Förderbedingungen für die energetische Sanierung so änderte, dass Handwerker nicht mehr gleichzeitig als beratender und ausführender Betrieb tätig sein durften, wenn ihre Kunden die staatlichen Zuschüsse erhalten wollten.
Der Protest von Handwerkern, die den Geschäftszweig der Energieberatungen für sich entdeckt hatten, ließ nicht lange auf sich warten. Die Deutsche Handwerks Zeitung berichtete über Hubert Schickling, den Inhaber eines Fachbetriebes für Sanitär und Heizungstechnik aus Hessen, der sich gemeinsam mit dem Zentralverbands Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) gegen die Änderungen einsetzte.
Mit Erfolg: Die KfW ändert ihre Vorgaben. Nach Informationen des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT) fällt nun in den KfW-Förderprogrammen "Energieeffizient Sanieren und Bauen" das Kriterium der "vorhabenbezogenen Unabhängigkeit" weg.
Förderbank erkennt Handwerksarbeit an
Einzige Bedingung für die gleichzeitige Beratung und Umsetzung einer Maßnahme sei, dass die Energieberater auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes stehen. Die KfW bestätigt, dass "im Programm 'Energieeffizientes Sanieren – Einzelmaßnahmen' seit dem 23. Dezember 2013 bei bestätigter Durchführung oder bei Verwendungsnachweisen für Einzelmaßnahmen die Nichteinhaltung des Unabhängigkeitskriteriums nicht weiter überprüft wird". Die Förderbank gehe stattdessen von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung aus. Nach Aussage des BWHT ist die Änderung in den Merkblättern zu den Programmen noch nicht vermerkt. Diese würden erst zum 1. Juni ausgetauscht.
Zum 1. März vergangenen Jahres hatte die KfW die Förderbedingungen des KfW-Programms 430 geändert, wonach Energieberater im Handwek die anfallenden Arbeiten nicht mehr selbst ausführen durften. Mit der strikten Trennung von Beratung und Ausführung wollet die KfW die Qualität der Sanierungsmaßnahmen kontrollieren.
Die Kritik der Handwerksbetriebe, die die Qualifikation zum Energieberater oftmals deshalb gemacht haben, um neue Aufträge zu generieren, zeigt nun Wirkung. Betroffen sind neben der Branche der Sanitärbetriebe und Heizungsbauer auch viele weitere Branchen. dhz