Haftungsrisiken bei Produktmängeln Bodenleger setzen auf neue Regierung

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien lässt die Bodenleger sowie die Bau- und Ausbau-Gewerke in Sachen Haftungsrisiko bei Produktmängeln hoffen. Handwerker sollen nicht mehr pauschal haften. Konkrete Lösungen bietet der Vertrag allerdings nicht.

Bodenleger und andere Gewerke im Bau- und Ausbau-Handwerk haben Grund zur Hoffung. Handwerker sollen nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben. - © Foto: Ingo Bartussek/fotolia

Bei Bauproduktmängeln tragen Bau- und Ausbau-Handwerke bislang ein hohes Risiko. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2008 müssen Handwerker für den Fall mangelhafter Ware für die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware, der Entsorgung sowie des Einbaus des Ersatzmaterials aufkommen. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet hat sich vor allem bei den Bodenlegern Widerstand gegen diese gesetzliche Regelung formiert.

In diesem Zusammenhang hat auch der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) die Innungsmitglieder gebeten, entsprechende Schadensfälle mitzuteilen, um den Gesetzgeber zu einem entsprechenden Handeln zu veranlassen.

Vertrag bietet keine konkreten Lösungen

Für Bodenleger und andere Bau- und Ausbau-Gewerke besteht das Problem des Haftungsrisikos nach wie vor. Die Branche schöpft jetzt dennoch Hoffnung. Das Problem sei von der Politik erkannt worden und im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert. Laut Vertrag möchte die neue Regierung dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. Konkrete Lösungen lässt der Vertrag allerdings noch offen.

Der ZVPF betont, dass die Verbände diese Zusage in der jetzigen Legislaturperiode mit Nachdruck einfordern müssten. dhz