Deutsches Bier als Kulturgut: Das Jahrhunderte alte Reinheitsgebot für Bier soll nach dem Willen des Deutschen Brauer-Bundes UNESCO-Weltkulturerbe werden. Der Verband rechnet sich bei seinem Vorhaben gute Chancen aus.

Deut schland, die Biernation: Das Reinheitsgebot gilt als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vor schrift der Welt - und soll nun offiziell ge schützt werden. Der Deut sche Brauer-Bund hat sich daher dafür beworben, das deut sche Reinheitsgebot in die Liste des Immateriellen Weltkulturerbes der UNESCO aufnehmen zu lassen.
"Die Aufnahme des fast 500 Jahre alten Reinheitsgebotes für Bier als traditionelle Handwerkstechnik in das Verzeichnis des Weltkulturerbes wäre für die deut schen Brauer und Mälzer Würdigung und Ansporn zugleich", sagt Hans Georg Eil, Präsident des Deut schen Brauer-Bundes. Wenn Deut schland bis heute unangefochten als Biernation gilt, dann ist dies dem Reinheitsgebot zur verdanken."
Reinheitsgebot zum Schutz der Biertrinker
Erlassen wurde das Reinheitsgebot bereits im April 1516 – zunächst nur im Großherzogtum Bayern. Seit 1906 ist es geltendes Recht in ganz Deut schland. Es schreibt vor, dass Brauer zur Herstellung von Bier nur Wasser, Malz, Hopfen, und Hefe verwenden dürfen – um Biertrinker vor schlechten Zutaten zu schützen.
Der Deut scher Brauer-Bund rechnet sich für sein Vorhaben gute Chancen aus. "Wir hatten das immer schon im Hinterkopf, der Anstoß für unsere Bewerbung kam aber aus der Politik", sagt Marc-Oliver Huhnholz vom Verband. Ein weiterer Bewerber ist unter anderem der Bäckerverband, der die deut sche Brotkultur als immaterielles Weltkulturerbe schützen lassen möchte.
Bis Ende November konnten sich Gruppen, Gemein schaften oder Einzelverbände bei den 16 Kultusministerien der Bundesländer bewerben. Jedes Bundesland wählt nun bis Ende März 2014 zwei Vor schläge aus und übermittelt sie an die Deut sche Kultusministerkonferenz.
Ent scheidung erst 2016
Über die deut sche UNESCO-Kommission werden die deut schen Vor schläge der UNESCO in Paris übersendet. Das Reinheitsgebot für Bier könnte also 2016 – im Jahr seines 500-jährigen Jubiläums – als internationales immaterielles Weltkulturerbe anerkannt werden.
Das UNESCO-Abkommen zum Erhalt des Immateriellen Weltkulturerbes gibt es bereits seit 2006, Deut schland ratifizierte den Vertrag jedoch erst 2013. sch