Debatte über Lohnuntergrenzen Kommt der allgemeine Mindestlohn?

Den einen reichen Lohnuntergrenzen für Einzelbranchen und Regionen, die anderen wollen einen verbindlichen Lohn für alle. In einigen Gewerken gibt es den Mindestlohn bereits.

Burkhard Riering

Muss sich die deutsche Wirtschaft langsam auf einen Mindestlohn vorbereiten? Und wenn ja, wie sähe der aus? Denn bei der Frage nach der Ausgestaltung eines Mindestlohns gibt es ganz unterschiedliche Ansichten: Branchen- oder regionenspezifische Lohnuntergrenzen hier, ein politisch festgelegter allgemeiner Mindestlohn da.

In Deutschland gibt es bislang Lohnuntergrenzen in 13 Branchen mit knapp fünf Millionen Beschäftigten, darunter im Friseurhandwerk und am Bau.

"Spiel mit dem Feuer"

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht Mindestlöhne für Einzelbranchen durchaus als sinnvoll an. Doch wehrt sich das Handwerk gegen die allgemein verbindliche Lohnuntergrenze. "Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wäre Planwirtschaft. Wo ein gesetzlicher Mindestlohn herrscht wie in Frankreich oder wo er automatisch angepasst wird wie in Belgien, ist die Wirtschafts- und Beschäftigungslage weitaus schlechter", sagte Handwerkspräsident Otto Kentzler der "Frankfurter Allgemeinen".

Auch Christoph Schmidt, neuer Chef der "Wirtschaftsweisen", warnt vor der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Da sich jeder Arbeitsplatz wirtschaftlich tragen müsse, sei dies ein "Spiel mit dem Feuer". Daher müsse der Mindestlohn niedrig angesetzt werden; 8,50 Euro sei "entschieden zu hoch".

Die Arbeitnehmer-Vizepräsidenten in den deutschen Handwerkskammern sehen das allerdings ganz anders. "Wir brauchen einen guten Mindestlohn, wobei 8,50 Euro die absolute Untergrenze ist", sagte Konrad Treitinger, Vizepräsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, der Deutschen Handwerks Zeitung.

Seite 2: Wie die Parteien die Mindestlohndebatte im Wahlkampf führen

Mindestlohn im Wahlkampf

Mit Blick auf den September wird der Mindestlohn zum Wahlkampfthema. Wie die einzelnen Parteien planen:

  • CDU-Chefin Angela Merkel tritt für regionale und branchenspezifische Lohnuntergrenzen ein. Sie ist aber strikt gegen "einen von Politikern festgelegten Einheits-Mindestlohn". Viele europäische Länder hätten eine viel höhere Arbeitslosigkeit, "weil Löhne und Leistung bei ihnen zu weit auseinanderklaffen", machte die Bundeskanzlerin im vergangenen März ihre Position klar.
  • Die FDP hat auf ihrem Parteitag um den Mindestlohn gestritten. Das Ergebnis: eine vorsichtige Öffnung zu mehr Branchen- und Regional-Mindestlöhnen. Den Liberalen geht es um jene Branchen, in denen Arbeitnehmer und Gewerkschaften keine Untergrenze vereinbaren können, weil ihre Tarifbindung zu gering ist.
  • SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück spricht sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus. Wer Vollzeit arbeitet, müsse davon ordentlich leben können ohne ergänzende Transferleistungen.
  • Die Grünen wollen laut Parteitagsbeschluss einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro einführen. Die genaue Höhe solle von einer Kommission festgesetzt werden.
Jüngst haben einige Handwerke Lohnuntergrenzen festgelegt:
  • Von August 2015 an gilt im Friseurhandwerk eine Untergrenze von 8,50 Euro. Damit sich die Betriebe in Ost und West auf den neuen Mindestlohn einstellen können, haben die Tarifpartner ein Stufenmodell erarbeitet.
  • Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe wird in Ost und West schrittweise angeglichen: Bis Januar 2017 erreicht der Mindestlohn I überall das Niveau von 11,30 Euro. Der Ost-Lohn wird in vier Schritten um je 25 Cent und 30 Cent erhöht. Der West-Lohn ebenfalls in vier Schritten um fünf Cent und zehn Cent.
  • Im Westen steigen die Mindestlöhne für Maler und Lackierer (Gesellen) vom Mai 2013 an von zwölf Euro auf 12,15 Euro. Ungelernte Arbeitnehmer erhalten bundesweit statt 9,75 Euro jetzt 9,90 Euro. Der neue Mindestlohntarifvertrag läuft bis April 2014.
  • Bei den Gebäudereinigern wird noch verhandelt. Die Arbeitgeber bieten ein Plus von 4,4 Prozent im Westen und 6,9 Prozent im Osten. In Lohngruppe 1 würden 9,40 Euro im Westen und 8,08 Euro im Osten bezahlt. Die IG Bau lehnt das ab. Die Verhandlungen gehen am 29. Mai weiter.
Unterdessen wurde bekannt, dass in Deutschland Betriebe den beschlossenen Mindestlohn ihrer Branche gar nicht zahlen. Das zeigt eine neue Bilanz der Bundesregierung für 2012. So seien im vergangenen Jahr in der Bauwirtschaft 1.690 Ermittlungsverfahren wegen Missachtung des Mindestlohns eingeleitet worden. In der Gebäudereinigung waren es 248 Fälle.