Wegfall des Kehrmonopols Neues Register für Schornsteinfeger

Nach dem Wegfall des Kehrmonopols des Bezirksschornsteinfegers zum 1. Januar 2013 können Hauseigentümer jetzt einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun ein Unterstützung neues Register erstellt, in das sich Schornsteinfeger eintragen lassen können.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt jetzt ein Schornsteinfegerregister. - © Foto: krizz7/Fotolia

Damit Schornsteinfeger und ihre Kunden auch künftig unproblematisch und schnell zusammenfinden, hat das BAFA ein neues Schornsteinfegerregister erstellt. Das Bundesamt stellt aber nur die Plattform und das Internetportal zur Verfügung.

Die Eintragung in das Register erfolgt durch die Handwerkskammern, bei denen der Inhaber des Betriebs in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder durch Behörden, bei denen die Erbringung der Dienstleistungen angezeigt wurde. Schornsteinfeger sollten sich deshalb bei Ihren Ansprechpartnern in den Kammern melden, wenn sie ihre Betriebsangaben hier hinterlegen wollen.

Nur der Ort, ohne Telefonnummer

Hauseigentümer können ihren Schornsteinfeger über den Namen, die Postleitzahl oder den Ort, an dem er seinen Geschäftssitz hat, finden. Bei unvollständig ausgefüllter Suchmaske werden auch Schornsteinfeger angezeigt, bei denen die Schreibweise des Namens oder des Geschäftssitzes ähnlich sind.

Weitere Angaben wie Telefonnummern dürfen wegen entsprechender gesetzlicher Vorgaben nicht in das Register eingetragen werden. Diese Informationen können jedoch in der Regel einfach im Internet recherchiert werden. dapd

Das Schornsteinfegerregister finden Sie unter bafa.de.