Noch gibt es sie nicht. Aber das SHK-Handwerk rechnet damit, dass noch in diesem Jahr eine bundesweit einheitliche Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter kommt. Dies wäre ein zusätzlicher Markt von etwa vier Millionen Anlagen, die dann regelmäßig geprüft werden müssten. Ein strittiger Punkt ist aber, wer zukünftig prüfen darf. Das SHK-Handwerk wehrt sich gegen die Forderung, dass der Meisterbrief für die Weiterbildung zum Sachverständigen dann nicht mehr ausreichen soll.
Heidi Roider

Derzeit existieren noch für jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen. Um diese zu vereinheitlichen soll eine bundesweite Prüfpflicht her – auch um Umweltschäden beispielweise durch auslaufendes Öl zu vermeiden.
Künftig sollen alle Heizöltanks ab 1.000 Liter – und nicht wie bisher in manchen Bundesländern erst ab 10.000 Liter – regelmäßig geprüft werden. Dadurch könnte die neue Regelung mehr Aufträge für das Handwerk bringen. Derzeit laufen jedoch noch die Detailverhandlungen, die das das Inkrafttreten einer neuen Verordnung für Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) seit etwa einem Jahr verzögern.
Studium als Eingangsvoraussetzung
Vor allem zwei Punkte sind noch strittig: "Welche Umsetzungsfristen sollen gelten und wer darf letztendlich prüfen?", erklärt Uwe Redeker, technischer Referent beim Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern.
Hintergrund der Diskussionen: Um die Qualität der Prüfungen zu gewährleisten, will der Gesetzgeber die Anforderungen an die Sachverständigen verschärfen.
Der Entwurf über die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe (VAUwS) sieht unter anderem vor, dass der Meisterbrief nicht mehr ausreichen soll. Stattdessen soll ein Studium als Eingangsvoraussetzung gelten. Damit dürften sich dann nur noch Fachleute mit einem Fachhochschulabschluss zum Sachverständigen weiterbilden.
Nach Ansicht des SHK Zentralverbands wäre dies dann auch das Aus für diejenigen, die sich als Meister zum Sachverständigen weitergebildet haben.
Umsetzungsfristen
Das SHK-Handwerk befürwortet zwar eine Vereinheitlichung der Länderregelungen. Denn die unterschiedlichen Prüfgrundlagen der Länder seien auf Dauer nicht tragbar, so Uwe Redeker vom SHK-Verband.
Aber auch für Handwerksmeister muss es möglich bleiben, als Sachverständiger Anlagen zu prüfen. Darum gehe es unter anderem nun bei den derzeit noch laufenden Detailverhandlungen, so Redeker. So wie es der Entwurf vorsieht, sei es auch in der Praxis gar nicht umsetzbar. Redeker: "Wir haben gar nicht so viele Ingenieure, um so viele Anlagen zu prüfen."
Ein weiterer strittiger Punkt sind außerdem die Umsetzungsfristen. Hier muss noch geklärt werden, welche Anlagen, wann geprüft werden müssen.
Daher bestehe für Hausbesitzer auch noch kein Grund zur Eile, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB rät deshalb, Tankprüfungen keinesfalls an der Haustür zu beauftragen. Mit dem Hinweis auf eine Prüfpflicht für Heizöltanks ab 1.000 Liter ab 2013 versuchten verschiedene Firmen, sich Aufträge zu verschaffen.