Zum 1. Januar 2013 tritt ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Dann können Schornsteinfeger erstmals außerhalb ihres Kehrbezirks tätig werden und Hauseigentümer können frei wählen, wer ihren Kamin kehrt. Die Branche erwartet nur wenige Wechsel.
Anna-Maja Leupold

Die Zeiten, in denen der Schornsteinfeger von Haus zu Haus ging, sind bald vorbei. Noch gibt es in Deutschland rund 7.800 Bezirksschornsteinfeger und ebenso viele Schornsteinfegerbetriebe. "Wie die Wettbewerbssituation nach dem 1. Januar 2013 aussieht, lässt sich heute noch nicht abschätzen", sagt Bezirkskaminkehrermeister Klaus Dank aus der oberbayerischen Gemeinde Feldkirchen-Westerham.
Schornsteinfeger können bald in fremden Bezirken kehren
Zum Jahreswechsel tritt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Damit fällt das Monopol von 1935 und die deutschen Schornsteinfeger stehen untereinander im Wettbewerb. Schornsteinfeger haben dann die Möglichkeit, auch außerhalb ihres bisherigen Bezirks tätig zu werden. Die Hauseigentümer können von Januar an ihren Schornsteinfeger erstmals frei wählen.
Doch Klaus Dank glaubt nicht, dass im neuen Jahr viele Kunden ihren Schornsteinfeger wechseln werden. Davon geht auch Stephan Langer aus. "90 bis 95 Prozent werden ihren Schornsteinfeger behalten", sagt der Sprecher vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Dabei stützt er sich auf eine nicht veröffentlichte Studie, die der Verband in Auftrag gegeben hat.
Hauseigentümer stehen in der Pflicht
Ändern wird sich dennoch einiges. "Die alte Variante war für die Bürger sicherer und billiger", sagt Klaus Dank. Bisher lag die Verantwortung für die Kehrung bei den Schornsteinfegern. Vom neuen Jahr an tragen die Hauseigentümer selbst die Verantwortung. Dann steht der Schornsteinfeger nicht mehr einfach in regelmäßigen Abständen vor der Tür, die Hausbesitzer müssen ihn beauftragen und einen Termin machen.
Klaus Dank"Jeder Hauseigentümer bekommt bis zum Jahresende den Feuerstättenbescheid", sagt Klaus Dank. Das sei ein Fahrplan für die Kehrung, in dem steht, welche Arbeiten an der jeweiligen Feuerstätte durchzuführen sind.
Sollten sich die Hauseigentümer für einen neuen Schornsteinfeger entscheiden und versäumen dann die Fristen, kann das teuer für sie werden. Die Behörden werden tätig und ein zweiter Bescheid wird zugestellt. Das kostet zusätzlich.
Ob Hauseigentümer tatsächlich alle Arbeiten regelmäßig durchführen lassen werden, kann auch künftig nur der Bezirksschornsteinfeger kontrollieren. Denn er allein ist weiterhin für die hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten zuständig.
Dazu gehören die Feuerstättenschau, die Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit, Bauabnahmen und die Kehrbuchführung. Für diese Arbeiten gibt der Gesetzgeber auch 2013 die Preise vor. Allein bei den freien Schornsteinfegerarbeiten entscheidet künftig der Wettbewerb über den Preis.
Preise werden nicht sinken
Wettbewerb führt laut Lehrbuch zu fallenden Preisen. Doch Klaus Dank wiegelt bei diesem Thema ab: "Das trifft in unserem Handwerk definitiv nicht zu." Der Aufwand für die Schornsteinfeger steigt nämlich durch die Gesetzesänderung. Müssen die Kunden alle einzeln angefahren werden, steigen die Anfahrtskosten.
Diese Einschätzung bestätigt auch Verbandssprecher Langer: „Wir gehen von gleichbleibenden bis steigenden Preisen aus.“ Denn der höhere Aufwand müsse sich in den Preisen niederschlagen. Dazu werden auch Kosten für Werbung gehören, denn die war angesichts des Monopols bisher nicht nötig.
Dienstleistungsfreiheit
Das deutsche Schornsteinfegergesetz wurde auf Drängen der Europäischen Union geändert. Es widersprach der Dienstleistungsfreiheit, dass Kaminkehrer aus anderen EU-Ländern hierzulande nicht tätig werden durften. Aber auch innerhalb Deutschlands war bislang kein Wettbewerb möglich, sodass sich auch hier Änderungen ergeben mussten, um für eine Wettbewerbsfreiheit zu sorgen.
