Wer als Handwerker alte Türen und Fenster renoviert, kennt das Problem. Die alte Farbe ist meist bleihaltig. Werden diese Altbeschichtungen unsachgemäß entfernt, kann bleihaltiger Staub entstehen, der eine Belastung darstellt – nicht nur für den Handwerker, sondern auch für die Bewohner. Hans Ritt hat ein Verfahren entwickelt, um solche Altanstriche zu entfernen, das sogenannte "RISAN-Verfahren".

Bleiweiß wurde lange wegen seiner guten Eigenschaft genutzt, zum Beispiel wegen seiner Deckkraft. Es wurde in Westdeutschland noch bis in die 1960er Jahre hinein als Zusatz für Lacke verwendet, in der ehemaligen DDR sogar noch in den 1980er Jahren. Bleiweiß, auch bekannt unter den Namen Kremser Weiß, Schieferweiß und Holländerweiß ist jedoch giftig und deshalb mittlerweile verboten. Lediglich im Denkmalschutz darf es im Einzelfall noch verwendet werden und auch da muss der Einsatz genehmigt werden.
Handwerker kommen heute deshalb in der Regel nur noch mit Bleiweiß in Berührung, wenn Altbeschichtungen auf Bauteilen aus Holz entfernt werden müssen. Tischlermeister und Restaurator im Handwerk, Hans Ritt aus Wegscheid, hat in den vergangenen Jahren ein Nassverfahren entwickelt, um solche Anstriche kontrolliert zu entfernen und in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eine Expositionsbeschreibung erarbeitet.
Nassverfahren , um Bleiweiß zu entfernen
Bei dem RISAN-Verfahren wird zunächst ein spezieller Abbeizer aufgetragen. Die Farbschichten können anschließend von Hand entfernt werden. "Ist die Farbe noch tragfähig, genügt das Anschleifen. Ist sie es nicht, was in der Regel zum Beispiel bei historischen Fenstern der Fall ist, dann muss die Altbeschichtung runter und hier ist dieses neue Verfahren zu empfehlen", sagt Ritt. Die Vorteile ergeben sich laut Ritt dadurch, dass es ein Nassverfahren ist. Somit ist gewährleistet:- das erst gar kein Staub entsteht und somit die Bedingungen der TRGS 505 sicher eingehalten werden,
- keine aufwendige Einhausung mit mind. 5-fachem Luftwechsel für die Bearbeitung gebraucht werden,
- der maschinelle Aufwand mit M-Saugern und geprüften Schleifgeräten sich in Grenzen hält
- die Handwerker ohne Staubschutz arbeiten können
- die persönliche Schutzausrüstung nicht zur Belastung wird und
- der Drittschutz durch dieses Verfahren ebenfalls gewährleistet ist.
Erst nach einer entsprechenden Grundierung (Maskierung) wird die neue, bleifreie Oberfläche zwischengeschliffen. Die BGHM hat die Entwicklung messtechnisch begleitet. Dafür sei das Verfahren auf vielen Baustellen immer wieder getestet und unter anderem die entstehende Bleibelastung gemessen worden.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung heran zu ziehen; Kernstück dieser Verordnung ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Hierbei werden die Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und bewertet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Eine Expositionsbeschreibung kann als Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen angewendet werden.
Expositionsbeschreibung als Download
Im Arbeitsalltag hat der Arbeitgeber die Pflicht sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden; die Mitarbeiter also nicht durch Stoffe, wie etwa Blei gefährdet werden. Bei fachgerechter Anwendung des RISAN-Verfahrens werden die aktuellen Luftgrenzwerte sowohl für das Blei als auch für die Komponenten aus dem Abbeizer sicher eingehalten; es sind keine weiteren teuren Arbeitsplatzmessungen notwendig.
Die Expositionsbeschreibung "Anwendung des RISAN-Verfahrens für das Entfernen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz mit anschließender Neubeschichtung" finden Sie auf der Webseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall unter dem Punkt "Altlasten" bei Renovierungen und Sanierungen als PDF-Download. Hier geht es zum Download der Expositionsbeschreibung. rh