Kursgebühren, Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien. Wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterqualifizieren möchte, braucht häufig finanzielle Unterstützung. Eine Alternative zum Meister-BAföG ist das Stipendium.
Das Stipendium ist auf drei Jahre und eine Förderung von insgesamt 6.000 Euro begrenzt. Mindestens zehn Prozent der Weiterbildungskosten müssen allerdings selbst gezahlt werden.
Stipendiaten dürfen zu Förderbeginn noch keine 25 Jahre alt sein, wobei Wehr- und Zivildienst sowie Erziehungszeiten die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verschieben können. Förderfähig sind berufsbegleitende Weiterbildungen. Auch Seminare und Schulungen, die nicht unmittelbar berufsbezogen sind - beispielsweise ein Sprachkurs oder eine Rhetorik-Schulung - können mit dem Stipendium finanziert werden.
Noten entscheidend
Als hoch qualifiziert gelten Bewerber, die ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Note "gut" bestanden haben. Alternativ lässt sich eine außerordentliche Qualifikation auch durch Leistungswettbewerbe oder durch Empfehlung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule nachweisen.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht allerdings nicht. Reicht das Budget der Begabtenförderung nicht für alle qualifizierten Bewerber aus, können die zuständigen Stellen beispielsweise die von Stipendiaten geforderte Durchschnittsnote anheben.
Ansprechpartner für das Bewerbungsverfahren ist die Handwerks- beziehungsweise Handelskammer, die auch die Abschlussprüfung abgenommen hat. Bewerbungsfristen und Stipendienbeginn legen die Kammern selbst fest, in einigen Regionen findet das Auswahlverfahren auch mehrmals pro Jahr statt.
Für Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zuständig. Hier endet die Bewerbungsfrist für die nächsten Weiterbildungsstipendien am 15. Februar 2013. Weitere Informationen unter sbb-stipendien.de sg/dapd
