ZDB gegen Vorfälligkeit der Beiträge Baugewerbe fordert Korrekturen bei den Sozialabgaben

Die Rentenreform zeigt die Baustellen im deutschen Abgabensystem auf. Nun meldet sich auch das Baugewerbe zu Wort und fordert angesichts der geplanten Reformen auch die sogenannte Vorfälligkeit für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu überarbeiten. Der Mehraufwand belastet die Betriebe.

Zeitdruck bei der Abrechnung: Bauunternehmen müssen durch die 2006 eingeführte Vorfälligkeit die Sozialabgaben vor den Lohnauszahlungen an den Staat abführen. Doppelter Aufwand also. Der ZDH fordert dies nun zu ändern. - © JiSIGN/Fotolia

Im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber zur Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrages die sogenannte Vorfälligkeit bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Aufgrund der Lohnabrechnung auf Stundenlohnbasis hat diese Neuerung bei den mittelständischen Bauunternehmen zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands geführt. Angesichts der gestiegenen Staatseinnahmen und der aktuellen Diskussion um eine Senkung der Rentenversicherungsbeiträge fordert deshalb der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Vorverlegung der Fälligkeit wieder zurückzunehmen.

Frank Dupré ist Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. - © Foto: ZDB
ZDB-Vize Frank Dupré

Jetzt sei der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Betriebe von dem entstandenen bürokratischen Mehraufwand und dem dauerhaften Liquiditätsentzug zu entlasten, fordert der Verband. Durch die Einführung der Vorfälligkeit sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet worden, den voraussichtlichen Sozialversicherungsbeitrag für den laufenden Kalendermonat zu schätzen und diesen bereits vor der Fälligkeit der Lohnzahlung abzuführen. Für die Bauunternehmen bedeutet diese Vorverlegung laut ZDB ständige nachträgliche Korrekturen der Lohnabrechnung.

Auf Bankkredite angewiesen

"Wir haben die Bundesarbeitsministerin bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regelung zu einem höchst problematischen Liquiditätsentzug bei den personalintensiven Unternehmen der Bauwirtschaft führt", beklagt deshalb der Vizepräsident des ZDB, Frank Dupré, in einer Erklärung. Da die Sozialabgaben nach der aktuellen Regelung von den Unternehmen vorfinanziert werden, seien diese dauerhaft auf Bankkredite angewiesen. Um diesen Liquiditätsentzug wieder rückgängig zu machen, könnten jetzt die bestehenden finanziellen Spielräume in der Rentenversicherung genutzt werden, schlägt Dupré vor.

Dupré weiter: "Die Bundesregierung könnte damit ein deutliches Signal setzen, dass es ihr mit dem oft versprochenen Bürokratieabbau tatsächlich ernst ist und zudem unter Beweis stellen, dass ihr der Mittelstand, der ja das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, nicht nur in Sonntagsreden wichtig ist", sagt der ZDB-Vize.

Die alte Regelung sah vor, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten ist. Die Sozialversicherungsträger verlieren demnach keine Beitragseinnahmen, sondern erhalten diese wie bis zum Jahre 2005 üblich erst dann, wenn auch der Arbeitnehmer seinen Lohn erhalten hat. jtw