Beschluss der Bundesländer Hygiene-Ampel kommt nicht

In rot, gelb und grün sollte das Ergebnis der Hygienekontrollen in Restaurants und Betrieben des Lebensmittelhandwerks veröffentlicht werden. Doch die Pläne für die Hygiene-Ampel sind nun vom Tisch. Die Betriebe können auch weiterhin selbst entscheiden, ob und wie sie die Kontrollergebnisse publizieren.

Christina Geimer

Die Hygiene-Ampel wird nicht kommen. Betriebe können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Kontrollergebnisse publizieren. - © Marem/Fotolia

Die Hygiene-Ampel sollte im ersten Schritt für die Gastronomie und im zweiten Schritt für Bäckereien, Metzgereien und den Einzelhandel eingeführt werden. Mit den Farben rot, gelb und grün sollte das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen dem Verbraucher angezeigt werden.

"Zwar müssten Schlampereien im Umgang mit Lebensmitteln hart und unnachgiebig geahndet werden, dies ließe sich mit risikoorientierten Kontrollen aber besser umsetzen als mit der öffentlichen Brandmarkung durch Aufkleber an der Eingangstür", sagt Gero Jentzsch, Sprecher des Deutschen Fleischer-Verbandes.

Klarheit für Verbraucher nicht durch Alleingänge

Daher begrüßt der Verband zwar die aktuelle Entwicklung zum Thema Hygiene-Ampel, befürchtet aber, dass mögliche Länderinitiativen auf diesem Gebiet zu uneinheitlichem Vorgehen führen. Dies könnte statt zum Verbraucherschutz beizutragen, eher die Verbraucher verwirren.

Gero Jentzsch ist Sprecher des Deutschen Fleischer-Verbandes. - © Deutscher Fleischer-Verband
dfv Gero Jentzsch

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich im Mai 2011 für eine Hygiene-Ampel ausgesprochen. Die Wirtschaftsminister der Bundesländer waren jedoch mehrheitlich dagegen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschafts- und Verbraucherschutzministern der Länder haben nun das Aus für die Hygiene-Ampel zur Veröffentlichung der Lebensmittelkontrollergebnisse beschlossen.

Im Protokoll einer Sitzung der Arbeitsgruppe vom 11. Mai 2012 in Hamburg, stellten sie nach Angaben von Footwatch fest, dass die Betriebe selbst bestimmen sollten, ob sie das Ergebnis ihrer Lebensmittelkontrollen veröffentlichen.

"Solange Angaben auf freiwilliger Basis erfolgen und die Betriebe die Kontrolle über die Veröffentlichung und Verwertung ihrer eigenen Ergebnisse haben, spricht nichts dagegen die Ergebnisse zu veröffentlichen", sagt Jentzsch. Dies sollte aber individuelle Entscheidung jedes einzelnen Betriebes bleiben.