Ab sofort trägt der "Zentralverband der Augenoptiker" einen längeren Namen: "Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen" heißt die Interessenvertretung der Branche künftig. Eine Namensänderung mit langer Vorgeschichte.

"Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen“ (ZVA) nennt sich künftig der Branchenverband, der für die rund 12.000 Augenoptikbetriebe in Deutschland steht. Die ZVA-Mitgliederversammlung hat im März in Düsseldorf die Namensänderung einstimmig beschlossen. Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium den neuen Titel genehmigt .
Weiterentwicklung in Richtung Optometrie
Hintergrund der Änderung ist die Weiterentwicklung der Augenoptik in Richtung Optometrie, erklärt der ZVA.
Die Optometrie ist die Lehre der Messung und Bewertung von Sehfunktionen. Optometristen bestimmen nicht nur die Sehschärfe und die optimale Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektion, sie prüfen auch den Augeninnendruck, das Gesichtsfeld, das Kontrast- und das Farbsehen sowie das Sehen in der Dämmerung. So wollen sie nicht nur die bestmögliche Sehqualität erreichen, sondern auch Aufälligkeiten am Auge frühzeitig erkennen und Kunden in dem Fall an den Augenarzt weiterleiten.
Seit Jahren ist die Optometrie im Aufwind und der ZVA rechnet mit weiteren Steigerungen: "In den nächsten Jahren wird sich die Nachfrage nach optometrischen Dienstleistungen verdoppeln“, erwartet ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod. Um die Einheit des Berufes zu wahren, sei es wichtig, den Augenoptikern eine emotionale Heimat beim Bundesinnungsverband zu geben, die sich voll und ganz der Optometrie verschrieben hätten.
Streit mit Augenärzten ging voraus
Im Jahr 2012 hatten Augenärzte versucht, die Konkurrenz durch Optometristen abzuwehren. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte eine entsprechende Normenkontrollklage des Berufsverbands der Augenärzte und einiger Augenärzte abgewiesen. Die Augenärzte störten sich daran, dass Optiker Untersuchungen in der Optometrie durchführen. Sie werteten dies als einen Eingriff in ihr Berufsfeld, weil die Untersuchung einen heilkundlichen Hintergrund habe.
Die sächsischen Richter sahen die Ärzte aber nicht in ihren eigenen Rechten betroffen. Die Einnahmen aus solchen Untersuchungen fielen demnach nicht in den Schutzbereich der Berufsübungsfreiheit und auch nicht in den Schutzbereich des Gewerbebetriebes. "Diese Grundrechte schützen nicht vor unerwünschter Konkurrenz", berichtete das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Az.: 2 C 22/10).
Die Klage richtete sich gegen die Handwerkskammer Dresden, die Fortbildungsangebote zum Optometristen für angehende Meisterprüflinge durchführt. Mittlerweile bieten auch die Handwerkskammern Potsdam, Düsseldorf und Dortmund den Weiterbildungstitel "Optometrist (ZVA/HWK)". Um den Titel zu führen, müssen Augenoptikermeister einen 400-stündigen Kurs absolvieren und eine dreitägige Prüfung bestehen. bur/bst
Dieser Artikel wurde am 11. Mai 2015 aktualisiert.