Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen, die eine Kommune im Wettbewerb mit privaten Anbietern erbringt, der Umsatzsteuer unterliegen. Auf diese Weise sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Das Baugewerbe begrüßt die Trendumkehr in der Rechtsprechung.
Die geänderte Sichtweise des Gerichts beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2008. Sie wird laut einer Pressemitteilung des Gerichts zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand führen, verglichen mit der aktuellen Besteuerungspraxis.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, billigte das Urteil des Bundesfinanzhofes. "Seit vielen Jahren fordern wir, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 Prozent." Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agierten und komplette Baumaßnahmen abwickelten, sei es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten gelten.
Umsetzung gefordert
Pakleppa warnte Städte und Kommunen davor, mit höheren Kosten für die Bürger zu drohen. Dies hätte zur Folge, dass sie Gewerbesteuereinnahmen verlieren. "Werden reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt verdrängt, bedeutet das zum anderen langfristig höhere Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Das sollten Städte und Gemeinden bedenken und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren." Der Zentralverband erwarte, dass das Urteil jetzt angewandt und von der Politik nicht in Frage gestellt werde. dhz