Die Tarifparteien im Metallhandwerk Nordrhein-Westfalen haben beim jüngsten Tarifabschluss die Ausbildungsvergütungen überdurchschnittlich erhöht und die Rahmenbedingungen für die Ausbildung verbessert. Die Betriebe wollen damit die Ausbildung deutlich attraktiver machen.

Das Metallhandwerk in Nordrhein-Westfalen beschreitet in der Nachwuchsarbeit neue Wege: Nach Auskunft des Bundesverbandes Metalle sei beim jüngsten Tarifabschluss mit der IG Metall ein besonderer Fokus auf die Auszubildenden gelegt worden. Die Tarifparteien seien sich einig darin gewesen, dass Nachwuchssicherung neben einer professionellen Nachwuchswerbung (metallnachwuchs.de) auch höhere Ausbildungsvergütungen und bessere Rahmenbedingungen während der Ausbildung benötige.
Überproportional höhere Lehrlingsgehälter
"Der Kampf um die besten Köpfe hat für unsere Betriebe längst begonnen. Das Metallhandwerk in NRW hat diese Herausforderung angenommen”, sagte Matthias Runge, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Metall Nordrhein-Westfalen.
Der neue Tarifvertrag sieht daher überproportional höhere Ausbildungsvergütungen vor (im ersten Ausbildungsjahr 10,5 Prozent mehr), denn ein attraktiver Ausbildungsberuf braucht nach Überzeugung der Tarifparteien auch eine attraktive Vergütung. Geld allein sei aber nicht entscheidend: Die Aussicht auf Übernahme nach der Ausbildung, Karrierechancen und Weiterbildung während der Ausbildung erhöhten ebenfalls die Attraktivität.
Azubis haben Anspruch auf Zuschuss zur Fort- und Weiterbildung
Ein absolutes Novum im Handwerk sei daher die neue tarifliche Regelung zur Fort- und Weiterbildung. Auszubildende haben jetzt einen Anspruch auf die Bezuschussung von Fort- und Weiterbildungskursen in Höhe von 300 Euro jährlich. Die Zuschussbeträge von zwei aufeinander folgenden Jahren könnten zusammengefasst werden. Förderfähig seien nur Bildungsmaßnahmen, die außerhalb des normalen Rahmenlehrplans stattfinden.
Für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern und Betriebsrat gelte nun auch im Metallhandwerk eine Übernahmeverpflichtung. Diese Unternehmen müssen alle Jugendlichen, die nicht über den betrieblichen Bedarf hinaus ausgebildet wurden, im Anschluss an die Gesellenprüfung mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. Den Betrieben stehe es natürlich frei, diesen befristeten Arbeitsvertrag anschließend zu verlängern oder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln. So wollen die Tarifparteien sicherstellen, dass das Metallhandwerk im Wettbewerb um die besten Schulabgänger auch in diesem Punkt nicht schlechter dasteht als die Industrie, in der befristete Übernahmeverpflichtungen gang und gäbe sind. Durch die Beschränkung auf größere Betriebe wird sichergestellt, dass kleinere und mittlere Unternehmen, die überproportional viel ausbilden, nicht überfordert werden. metallhandwerk.de
dhz