Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Bulgarien und Rumänien bis Ende 2013 weiterhin auszusetzen. Die Verlängerung der Übergangsfristen sei aufgrund der Gefahr von illegaler Beschäftigung und Lohndumping sinnvoll.
"Angesicht der guten Erfahrungen, die wir mit den Übergangsfristen für die MOE-Staaten gemacht haben, begrüßen wir die heutige Entscheidung der Bundesregierung, den Arbeitsmarktzugang für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien bis zum 31. Dezember 2013 zu beschränken“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB.
Andere westeuropäische EU-Mitgliedsstaaten, die gegenüber den am 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten noch auf Übergangsfristen verzichtet hatten, seien mittlerweile dem deutschen Beispiel gefolgt und hätten den Arbeitsmarkzugang für Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien ebenfalls eingeschränkt. Gerade die in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Fälle von illegaler Beschäftigung und Lohndumping auf Großbaustellen zeigten, wie wichtig Übergangsfristen mit Blick auf die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bulgarien und Rumänien sind.
Pakleppa: "Unkontrollierter Zugang führt zum Verlust tausender Arbeitsplätze"
Ein unkontrollierter Zugang von Arbeitnehmern auf den deutschen Bau-Arbeitsmarkt hätte enorme Auswirkungen auf die heimischen Beschäftigten der mittelständischen Bauunternehmen und würde zum Verlust tausender Arbeitsplätze führen. Pakleppa erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung des deutschen Baugewerbes, die Einhaltung von Lohnuntergrenzen flächendeckend zu kontrollieren. "Der Mindestlohn kann seine Funktion als Brandmauer gegen Lohndumping nur dann erfüllen, wenn seine Einhaltung streng kontrolliert wird, und dazu bedarf es mehr Personals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Eines muss klar sein: Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind kein Kavaliersdelikt“, so Pakleppa.
Auch die Vergabe von größeren Bauprojekten in Fach- und Teillosen sei vorbeugend gegen Mindestlöhn-Verstöße. Sie verhindere Subunternehmerketten, bei denen am Ende nur Dumpinglöhne gezahlt würden. Hier sei die öffentliche Hand gefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen.