Das Bäckerhandwerk hat seine Drohung wahr gemacht: Nachdem Lidl nicht auf die Vorwürfe des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks wegen mutmaßlich falsch deklarierter Brotsorten reagiert hat, wurde dem Discounter an diesem Mittwoch die Klageschrift zugestellt.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks geht gerichtlich gegen Lidl vor. Nachdem auf eine Abmahnung keine Reaktion erfolgte, steht dem Discounter nun die Klage ins Haus: Nach wie vor, so teilt der Verband mit, vertreibe Lidl falsch deklarierte Produkte unter den Namen „Roggenmischbrot“, „Mehrkornbrot“ und „Weizenmischbrot“ in seinem Sortiment. "Die Quittung für sein wettbewerbswidriges Verhalten bekommt der Konzern heute, wenn ihm die entsprechende Klageschrift zugestellt wird", heißt es beim Verband.
„Jeder Wettbewerber muss sich an den geltenden Regeln messen lassen. Nur so hat der Verbraucher eine objektive Vergleichbarkeit. Insofern ist die Rechtslage klar”, kommentiert Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Mit der Klage gegen Lidl geht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks bereits zum zweiten Mal gerichtlich gegen einen großen Lebensmitteldiscounter vor.
"Gleiches Recht für alle"
Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, fordert gleiches Recht für alle. „Jeder Handwerksbäcker schafft es, sich bei seinen Brotrezepten an die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches zu halten. Backwarenproduzenten, die dies zu schwierig finden, sollten vielleicht einfach kein Brot verkaufen“, so Werner. dhz