Seit dem Jahr 2005 müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bis zum fünftletzten Banktag des Monats überweisen. Nun fordert Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, zur alten Regelung zurückzukehren.
Sozialversicherungszahlungen gefährden Liquidität
Dupré mahnte im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion über die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung an, dass sich die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder an der Fälligkeit des Entgeltanspruches orientieren müsse. Der ZDB-Vizepräsident begründete die Forderung mit dem hohen Verwaltungsaufwand der derzeitigen Regelung, der zu einem höchst problematischen Liquiditätsentzug bei den personalintensiven Unternehmen der Bauwirtschaft führe. Nur mit einer Vorfinanzierung – meist durch Bankkredite – könnten die Unternehmen die Sozialabgaben pünktlich leisten.
"Ständige Korrekturen"
"Für die Bauunternehmen bedeutet diese Vorverlegung, die 2006 einem 13. Rentenbeitrag gleich kam, ständige nachträgliche Korrekturen der Lohnabrechnung und führt dazu, dass die Arbeitgeber nicht mehr zwölf, sondern 24 Monatsabrechnungen erstellen müssen", sagte Dupré in Berlin.
Deshalb forderte der Verbandsobere die Bundesregierung auf, durch eine Rückkehr zu der bis 2005 geltenden Regelung ihre Reformfähigkeit unter Beweis zu stellen. Demnach wäre der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten.
Keine Mindereinnahmen
Dupré betonte weiter, dass dies für die Sozialversicherungsträger nicht zu einer Minderung der Beitragseinnahmen führen würde.
Der ZDB-Vizepräsident resümierte: "Die Bundesregierung kann eine kostenintensive Regelung wieder kassieren und gleichzeitig einen wirkungsvollen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten."
Die Regierung hatte die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Jahre 2005 mit dem Ziel beschlossen, den Rentenversicherungsbeitrag zu stabilisieren.
sg