Im Gerüstbau sind die Weichen für einen Mindestlohn gestellt. Sobald die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich erklärt, beträgt sie in Ost und West einheitlich 9,50 Euro.
Mindestlohn für Gerüstbauer vereinbart
Mit dem ab 1. August geltenden Tarifvertrag für die knapp 30.000 Gerüstbauer soll der Mindestlohn in Ost und West einheitlich 9,50 Euro betragen.
"Damit der Mindestlohn für alle Betriebe gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze nun zügig für allgemeinverbindlich erklären", sagte der stellvertretende IG-BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. Der Mindestlohn soll am 1. November in Kraft treten. dapd