Autoreparaturen sollen günstiger werden
EU stärkt freie Werkstätten
Wartung und Reparatur von Autos sollen für Verbraucher günstiger werden. Dazu hat die Europäische Kommission die Wettbewerbsvorschriften überarbeitet. Diese sollen die unabhängigen Werkstätten im Konkurrenzkampf mit den Vertragswerkstätten stärken, indem der Zugang zu Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtert werden. Damit will die EU-Kommission gegen Hersteller vorgehen, die verlangen, dass Autos nur in von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden dürfen.
Mit den bereits am 1. Juni 2010 in Kraft getretenen Vorschriften will die EU-Kommission das Quasimonopol der Kfz-Hersteller beenden. Auf der Grundlage der geänderten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) kann ein Hersteller unabhängigen Werkstätten nicht mehr den Zugang zu technischen Informationen verweigern. Das hat Vorteile für Werkstätten sowie für Verbraucher. „Eine gute Sache für die freien Werkstätten“, sagt Ulrich Köster, Sprecher des Kfz-Gewerbes. Auch der Zugang zu alternativen Ersatzteilen wird für Werkstätten verbessert. Den Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu mache, dass Wartungsleistungen wie ein Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden.
Das deutsche Kfz-Gewerbe begrüßte die neue GVO und ihre Verlängerung für den Neuwagenvertrieb um drei Jahre. „Das Geschäft wird sich nicht stark ändern. Auch für die Verbraucher tut sich kein Himmel auf“, sagte Köster. Vielmehr bedauerte das Kfz-Gewerbe, dass eine Resolution des EU-Parlaments „wichtige Aspekte zur geplanten Neuregelung des Kfz-Vertriebs und -Services keinen wesentlichen Einzug in die neue Verordnung“ gefunden hat.pc
