Gleiche Fristen und Gebühren

Schornsteinfeger: Überprüfung von Feuerstätten vereinheitlicht

Gleiche Fristen und Gebühren

Seit dem 1. Januar gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Nach Informationen des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) wurden die Länderverordnungen in eine Bundes-Kehr- und -Überprüfungsordnung (KÜO) zusammengeführt. So sollen bundesweit einheitliche Leistungsumfänge garantiert werden.

Auch in Zukunft sei es Aufgabe des Schornsteinfegers, Schornsteine und Feuerstätten zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen, so der Verband. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist jetzt allerdings in der KÜO gesetzlich festgeschrieben. Zu den Arbeiten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege.

Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Die neue KÜO biete den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz und eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, müsse der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch den Verbrauchern erklären. Termine und Fristen für die Betreuung richten sich seit dem 1. Januar nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.dhz