Holz und Farbe: Regelwerk erklärt Schutzmaßnahmen

Schutz vor Bleiweiß
Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat gemeinsam mit dem Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz eine Expositionsbeschreibung „Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz“ erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem die Bau-BG und die Holz-BG. Die Expositionsbeschreibung richtet sich nach Informationen des BHKH an Betriebe, die alte Holzfenster renovieren. Deren frühere Farbanstriche seien oft bleihaltig. Das Regelwerk gibt Schutzmaßnahmen für Arbeiten an diesen Anstrichen vor.
„Die Expositionsbeschreibung stellt eine wesentliche Erleichterung für die betroffenen Tischler und Schreiner dar“, sagt BHKH-Hauptgeschäftsführer Peter Schreiber, „ansonsten müssten die Betriebe die wesentlich schärferen Bestimmungen der entsprechenden Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe, der TRGS 505 Blei, einhalten.“ Als Schutzmaßnahmen sehe die Expositionsbeschreibung unter anderem eine maschinelle Absaugung vor, das Abdecken von schwer zu reinigenden Böden sowie Halbmasken und Schutzanzüge.dhz
Die Expositionsbeschreibung Blei ist veröffentlicht
im Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU), im Internet unter: www.gisbau.de/service/expo/expo.html