Seit dem 1. Januar 2011 erhalten die 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks bekräftigte seine Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Mehr Lohn für Gebäudereiniger
Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann bei 8,55 Euro in den alten Bundesländern und bei sieben Euro in den neuen Bundesländern. Damit liegen die Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen über dem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro. Bereits zu Beginn des Jahres 2010 waren die Löhne angehoben worden.
Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), wandte sich gegen die immer öfter laut werdende Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als "Niedriglohnsektor“. Bungart betonte, dass zum Beispiel für Glas- und Fassadenreinigung demnächst ein Stundenlohn von 11,33 Euro in den alten Bundesländern und 8,88 Euro in den neuen Bundesländern gezahlt werde. "Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, sagte Bungart.
Außerdem bekräftigte der Verband seine Forderung nach einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. "Nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn verhindert Lohndumping, steigende Arbeitslosigkeit im Inland, den Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und eine Gefährdung der Sozialversicherungssysteme“, betonte der BIV. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht neuen EU-Mitglieder ab dem 1. Mai 2011 unabdingbar. "In vielen Branchen werden dann die Beschäftigten in Deutschland konkurrieren mit Arbeitnehmern aus Ländern, in denen zum Teil Stundenlöhne von zwei bis vier Euro marktüblich sind“, warnte Bungart.
dhz/Quelle: BIV