Mindestlohn für Wäschereien Endlich rechtsverbindlich

Seit dem 24. Oktober und der Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt der Mindestlohn für Wäschereien im Objektkundengeschäft. Damit sind Wäschereien mit einem Umsatzanteil von mehr als 80 Prozent im Objektgeschäft zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet.

Endlich rechtsverbindlich

Anfang des Jahres hatten Intex und IG Metall sowie DTV und Tatex sich auf einen Kompromiss beim Mindestlohn geeinigt. Ursprünglich sollte der vereinbarte Mindestlohn für Wäschereien bereits zum 1. Juli 2009 gelten. Aber erst jetzt trat er rechtsverbindlich in Kraft.

Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und ist für die west- und ostdeutschen Bundesländer unterschiedlich gestaltet. Danach beginnt der Mindestlohn in den ostdeutschen Bundesländern ab dem 24. Oktober 2009 bei 6,36 Euro und in den westdeutschen Bundesländern bei 7,51 Euro. In drei weiteren Stufen erhöht sich dieser bis zum Jahr 2012 auf 7,00 Euro für die ostdeutschen Bundesländer und 8,00 Euro für die westdeutschen Bundesländer.

Für Reiniger, Heißmangelbetriebe, Bügelbetriebe, Waschsalons und Wäschereien, deren Anteil an Privatkunden höher als 20 Prozent ist, gilt der Mindestlohn nicht.

dhz