Urteil erst im Juli Kooperation von Augenarzt und Optiker weiter strittig

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird erst am 9. Juli über die Zulässigkeit der Zusammenarbeit von Augenärzten und Optikern entscheiden.

Entscheidung über die Zulässigkeit der Zusammenarbeit von Augenärzten und Optikern fällt erst im Juli. Foto: ddp

Kooperation von Augenarzt und Optiker weiter strittig

Der 1. Zivilsenat hatte am 14. Mai 2009 über eine wettbewerbsrechtliche Klage gegen einen Augenarzt aus Laatzen bei Hannover verhandelt. Er vermittelt Patienten Brillenfassungen einer Optik-Partnerfirma in Ratingen bei Düsseldorf. Dies will ihm die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verbieten lassen. Nach deren Ansicht verstößt der Mediziner gegen die Berufsordnung. Demnach darf ein Arzt Patienten nicht ohne hinreichenden Grund an "Hilfsmittellieferanten" wie etwa Optiker vermitteln.

Der niedergelassene Augenarzt bietet Patienten an, sich in seiner Praxis unter 60 Musterbrillenfassungen der Optik-Partnerfirma eine Fassung auszusuchen. Seine Messergebnisse übermittelt der Arzt dann zusammen mit der Verschreibung an die Firma, die die fertige Brille entweder direkt an den Patienten oder in die Arztpraxis übersendet. Dort wird der Sitz der Brille kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert. Der Arzt hat bei seiner Brillenvermittlung insbesondere Patienten im Visier, denen wegen ihres Alters oder wegen Gehbehinderungen Unannehmlichkeiten erspart werden sollen.

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Celle die Klage der Zentrale abgewiesen. Deren Anwältin sagte, der Arzt nehme "letztlich ein Verkaufsgespräch" vor. Ihm seien jedoch Tätigkeiten verboten, die von finanziellen Interessen geleitet sein könnten. Im Übrigen gebe es fünf Augenoptiker im direkten Umfeld seiner Praxis und damit kein Optiker-"Notstandsgebiet".

ddp