Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde durch die Bundesregierung beschlossen. Damit nahm das Kabinett den Vorschlag des Bundesrates und die darin vorgenommen Änderungen an.
Elektrische dezentrale Warmwasserbereitung bleibt attraktiv für Verbraucher
Eine wichtige Veränderung betraf die Bedingungen für die elektrische dezentrale Warmwasserbereitung (edW). Der bisherige Entwurf drohte die edW in kleineren Wohnbauten bestenfalls unattraktiv zu machen. Im Mehrgeschossbau hätte die ursprünglich geplante Novelle sogar das Aus für die edW bedeuten können.
Die Änderungsvorschläge kamen vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) im engen Schulterschluss mit weiteren Branchenorganisationen. Auf Seiten der elektrohandwerklichen Organisation hatten sich in strategisch wichtigen Bundesländern auch die Landesverbände engagiert. Gemeinsames Ziel war, die ursprünglich vorgesehene Doppelbelastung der edW durch Auflagen aus der EnEV und zusätzlich aus dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) zu beseitigen.
dhz