Sicher im Web Ratgeber Onlinerecht für Tischler und Schreiner

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat zusammen mit seinen Landesverbänden einen Leitfaden zum Thema Onlinerecht herausgegeben. Der Ratgeber "Das Tischler- und Schreinerhandwerk, Bau­fertigteilmonteure und Bestatter im Internet" informiert über Vorschriften im Web.

Ratgeber Onlinerecht für Tischler und Schreiner

Wer eine Homepage oder einen Onlineshop betreibt, sollte die Regeln der Onlinewelt kennen, so der BHKH. Denn wer Vorschriften verletzt, müsse im schlimmsten Fall mit empfindlichen Strafen rechnen. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäfts­führerin des BHKH, zu den möglichen Folgen: "Das kann zum Beispiel die Abmahnung eines Konkurrenten sein oder eine Schadensersatzforderung."

Der Leitfaden bietet zum Beispiel Antworten auf die Frage, wie ich das Internet zu Werbezwecken nutze und was ich beim Versenden geschäftlicher E-Mails berücksichtigen muss. Das Spektrum, in dem Pflichten zu beachten sind, reicht von der Erstellung einer Website bis zum Onlineverkauf. Der Ratgeber klärt auf über Urheberrecht, Informationspflicht und Datenschutz. Musterentwürfe für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bestellbestätigungen oder Verbraucherinformationen mit Widerrufsbelehrung runden den Leitfaden ab. Innungsmitglieder des BHKH erhalten ihn bei ihrem Landesverband.

dhz