Für die Walz darf man
- nicht verheiratet sein,
- keine Kinder haben,
- keine Schulden haben,
- nicht vorbestraft sein,
- möglichst nicht über 30 Jahre alt sein.
- nicht verheiratet sein,
- keine Kinder haben,
- keine Schulden haben,
- nicht vorbestraft sein,
- möglichst nicht über 30 Jahre alt sein.