Lärmschutz für Azubis Krach unter Kontrolle

Ein Viertel der Jugendlichen hat einen Hörschaden durch Freizeitlärm. Um so wichtiger ist Lärmschutz bei der Arbeit. So können Sie das Ihren Nachwuchskräften näherbringen.

Lärmschutz sollte vom ersten Arbeitstag an selbstverständlich sein. - © DGUV

"Krach unter Kontrolle“ heißt das neue Motto des Präventionsprogramms für Auszubildende "Jugend will sich-er-leben“. Das Thema fürs Schuljahr 2016/17 ist mit Bedacht gewählt: "Schon ein Viertel aller 16- bis 24-Jährigen haben einen Hörschaden durch Freizeitlärm“, informiert Christoph Preuße.

Der Präventionsleiter des Landesverbands Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beobachtet, dass gerade junge Menschen das Problem nicht ernst nehmen. "Wegen der Langzeitfolgen ist es wichtig, das Thema Lärm in der Ausbildung anzusprechen“, erklärt er die Aktion, die sich an Berufsschulen und Ausbilder wendet.

15 Minuten Krach reichen für Hörschaden

Trotz technischer Verbesserungen seien noch immer viele Beschäftigte bei der Arbeit gehörschädigendem Lärm ausgesetzt. Schon 15 Minuten täglicher Arbeit mit einem Winkelschleifer könnten einen Gehörschaden verursachen, informiert die DGUV.

Die Aktion stellt Materialien zur Verfügung, mit deren Hilfe Lehrkräfte und Ausbilder Lärm und Gehörschutz thematisieren können. Speziell für Ausbilder im Unternehmen gibt es ein Unterweisungskonzept mit konkreten Unterweisungsvorschlägen und Informationsblättern.

Das kostenlose Material steht unter www.jwsl.de.