Abgesichert in den Beruf Welche Versicherungen Azubis brauchen

Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen und die Azubis verdienen nun meist das erste eigene Geld. Einige ziehen von zuhause aus, andere fahren nun mit dem eigenen Auto zur Arbeit. Mit diesen Veränderungen kommen oft auch unzählige Versicherungsangebote auf die Jugendlichen zu. Doch was sollte überhaupt abgesichert werden und was ist überflüssig?

Der Beruf des Kfz-Mechatronikers ist auch 2013 sehr beliebt. Doch trotz Begeisterung für die Arbeit sollten sich jugendliche Berufseinsteiger gegen mögliche Unfälle absichern. - © Foto: Karin & Uwe Annas/Fotolia

Krankenversicherung, Haftpflicht, Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitspolice, dazu unzählige Zusatzangebote und spezielle Absicherungen für Berufseinsteiger – das Angebot an unterschiedlichen Versicherungen ist breit und jeder Makler erzählt scheinbar etwas anderes über die Bedeutung einzelner Policen, wenn er sich an den Mann bzw. die Frau bringen will.

Zum Start in den Beruf genügt aber meistens eine Art Basis-Absicherung je nach Lebenssituation. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu eine Zusammenstellung veröffentlicht und rät den neuen Azubis, welche Versicherungen jetzt wirklich wichtig sind.

Die Basics der Versicherungen

Los geht es mit der eigenen Krankenversicherung, die aber meist schon vor dem Ausbildungsbeginn abgeschlossen wird. Denn sobald die Lehre startet, sind die Jugendlichen nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Haben Azubis am ersten Arbeitstag keine eigene Krankenversicherung, kann es sein, dass der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den neuen Mitarbeiter festlegt. Dann sind sie laut den Experten des GDV in der gesetzlichen Krankenkasse fast immer pflichtversichert.

Zu den Basics der Versicherungen gehören auch Verträge zur Haftpflichtversicherung und zur Altersvorsorge. Für die Haftpflichtversicherung gilt: Wer einen Schaden verursacht, sei es an Gegenständen oder anderen Personen, muss dafür haften – natürlich auch Azubis. Doch meist sind sie während der Lehrzeit noch über die Eltern versichert. Erst wenn die Ausbildung beendet ist, benötigen Azubis einen eigenen Schutz.

Anders sieht es bei der privaten Altersvorsorge aus. Hier gilt die Devise "Je früher desto besser", denn hierbei zählt die Zeit, die man hat, um für die Rente anzusparen. Auch wenn das Gehalt für viele Auszubildende noch schmal ist, lohnt sich die Riester-Rente laut GDV gerade für Geringverdiener. Da Auszubildende gesetzlich rentenversichert sind, bekommen sie die staatliche Riester-Förderung.

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Kein Muss ist für Azubis dagegen eine Hausratsversicherung. Denn nur, wer einen eigenen Hausstand hat, muss dieses auch selbst versichern. Wer nur ein Zimmer mietet und während der Ausbildungszeit nicht zuhause wohnt, ist weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt. Hier gilt die so genannte Außenversicherung. Nur wenn der Azubi komplett von zuhause auszieht oder sein altes Jugendzimmer bei den Eltern lässt und sich trotzdem komplett neu einrichtet, benötigt er eine eigene Hausratversicherung.

Einen besonderen Wert sollte man nach Ratschlag der Versicherungsexperten allerdings dem Thema private Berufsunfähigkeitsversicherung widmen. So könnten sich Azubis nicht darauf verlassen, in Falle der Berufsunfähigkeit vom Staat ausreichend finanzielle Unterstützung zu bekommen. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Deshalb sei eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können.

Bitte immer die Wahrheit sagen

Grundsätzlich sollten Azubis vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung folgendes beachten:

  • Die vereinbarte Summe der monatlichen Auszahlungen im Notfall sollte eine ausreichende Höhe haben, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
  • Bei der Risikoprüfung sind wahrheitsgemäße Angaben wichtig. Denn werden bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht oder etwa Vorerkrankungen verschwiegen, ist der Versicherer berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten.
  • Da das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, deutlich höher ist als in jungen Jahren, sollte der Versicherungsvertrag bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen.
  • Wenn der Azubi fertig ist mit der Lehre und das Gehalt steigt, sollte auch der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
  • Wer Vorerkrankungen hat, sollte gut überlegen, ob er sie mitversichert oder nicht. Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden. dhz