Externenprüfung Gesellenbrief ohne Ausbildung: So kann man ihn bekommen

Die Gesellenprüfung auch ohne vorhergehende Ausbildung ablegen? Das geht! Die wichtigsten Fragen und Antworten zur sogenannten Externenprüfung.

Externenprüfung: Wer keinen Berufsabschluss hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Gesellenprüfung ablegen. - © Robert Kneschke - stock.adobe.com

Wichtigste Voraussetzung für eine Gesellenprüfung ohne vorausgehende Berufsausbildung: die Berufserfahrung. Die schwierigste Hürde: Interessierte müssen bei der Prüfungsvorbereitung ohne Ausbildung und Ausbilder und ohne Berufsschule und Berufsschullehrer auskommen.

Dennoch ist es in jedem Beruf möglich, den Gesellenbrief im Handwerk auch über diesen Weg zu erlangen. Allein bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken melden sich jedes Jahr gut 20 Personen, die diese Externenprüfung ablegen möchten. Derzeit sei die Nachfrage besonders hoch und steige stetig. "Im Laufe der Vorbereitung treten dann aber leider im Schnitt fünf davon zurück. Die Prüfungen schafft ungefähr die Hälfte der Teilnehmer", berichtet Leonie Knobel, Ausbildungsberaterin in Heilbronn. Ihrer Erfahrung nach sind es vorrangig Arbeitnehmer aus dem Bauhandwerk und aus der Friseurbranche, die sich für Externenprüfungen interessieren. Durch ihre Berufserfahrungen hätten sie auch durchaus Chancen, gut mit den praktischen Prüfungsteilen klarzukommen. Schwierigkeiten bereiten die Theorie und der Umstand, dass eine Berufsausbildung fachlich breiter aufgestellt ist als der Berufsalltag in vielen Betrieben.

"Manche Arbeitnehmer sind im Berufsalltag stark spezialisiert und lernen das ganze Spektrum eines Berufs erst dann kennen, wenn sie auch die Prüfungsanforderungen sehen", sagt Leonie Knobel. Der erste Weg, wenn man eine Externenprüfung ins Auge fasst, sollte daher die Beratung bei der Handwerkskammer sein.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum "Gesellenbrief ohne Lehre" im Überblick

Wer kann den Gesellenbrief ohne Ausbildung wie bekommen?

Interessant ist die Externenprüfung – auch "Ausnahmsweise Zulassung" genannt – vor allem für Menschen, die zwar bereits länger in einem Handwerksberuf tätig sind, aber keine abgeschlossene Ausbildung haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zum Zeitpunkt, in dem sie sich für die Prüfung anmelden, angestellt sind, selbstständig oder arbeitslos.

Die wichtigste Voraussetzung ist: Sie müssen eine Beschäftigungszeit von mindestens dem 1,5-fachen der regulären Ausbildungszeit des Berufs vorweisen können, in dem sie arbeiten und in dem sie die Gesellenprüfung ablegen wollen. Bei einer dreijährigen Lehrzeit sind also mindestens viereinhalb Jahre Berufserfahrung nötig. Dabei werden auch Tätigkeiten im Ausland berücksichtigt.

Unterscheidet sich die Externenprüfung von der regulären Gesellenprüfung?

"Ganz klar nein", sagt dazu Leonie Knobel. Die Gesellenprüfung bezieht sich auf die vorgeschriebenen Prüfungsinhalte des Berufes und wird sowohl zeitlich als auch vom Umfang her mit den Prüflingen des gleichen Berufes im jeweiligen Kammerbezirk abgelegt.

Wer nimmt die Externenprüfung ab?

Die Prüfung wird vom jeweiligen Prüfungsausschuss des Ausbildungsberufes abgenommen. Entweder organisiert die regionale Handwerkskammer die Prüfung oder die jeweils für den Beruf zuständige Innung hat eine Ermächtigung, Gesellenprüfungen abzunehmen.

Wo und wann meldet man sich für die Externenprüfung an?

Die Anmeldung erfolgt bei den Handwerkskammern und ist meist – wie die regulären Prüfungen auch – zweimal im Jahr möglich. Für die Sommerprüfung, die als schriftliche Prüfung im Mai und als praktische Prüfung zwischen Juni und August stattfindet, meldet man sich in Heilbronn-Franken beispielsweise bis zum 1. März eines Jahres an. Für die Winterprüfung, die schriftlich im November stattfindet und praktisch von Dezember bis März des nächsten Jahres, meldet man sich bis zum 1. September eines Jahres an. Das kann allerdings je nach Kammerbezirk variieren. "Die Zeit zwischen der Anmeldung und der Prüfung sollte mindestens ein halbes Jahr betragen. Das braucht man zur Vorbereitung", erklärt die Ausbildungsberaterin.

Gesellenprüfung ohne Lehre: Welche Unterlagen muss man bei der Anmeldung vorlegen?

Vorlegen muss man Arbeitszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen, die die Berufserfahrung belegen – die sogenannten Nachweise der Handlungsfähigkeit. Zudem ist ein Antrag auf die Externenprüfung notwendig, den man bei der Handwerkskammer bekommt.

Wie viel kostet die Externenprüfung?

"Die Kosten unterscheiden sich je nach Kammerregion, bei uns sind es 290 Euro für die Gesellenprüfung und dazu kommen noch Materialkosten für die praktische Prüfung", sagt Leonie Knobel und meint damit das Gesellenstück. Zudem muss man sich selbst eventuell noch Lehrbücher oder anderes Lehrmaterial kaufen.

Woher weiß man, was man für die Externenprüfung lernen muss?

"Prinzipiell muss man sich als Externer allein vorbereiten, wenn man nicht die klassische Berufsausbildung absolviert", sagt die Beraterin. Doch sie gibt als Tipp, dass manche Berufsschulen Auskunft über das Unterrichtsmaterial geben und dass es bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten Kurse zur Prüfungsvorbereitung gibt, die auch Externe besuchen können.