Elektronische Rechnungslegung ist genehmigt. Pauschbetrag wird erhöht. Verbände fordern zweites Steuervereinfachungspaket
Steuern werden vereinfacht
Nach langem Hin und Her kann das Steuervereinfachungsgesetz in abgespeckter Form nun doch Gesetz werden. „Für die Wirtschaft ist vor allem die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung entscheidend“, sagt Matthias Lefarth, Leiter der Steuerabteilung im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Insgesamt könne das jetzt auch vom Bundesrat verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz aber nur ein „erster Aufschlag“ gewesen sein.
Entscheidend ist laut Lefarth, dass 2012 ein zweites Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg gebracht werde, das dann 2013 in Kraft trete. Zentraler Streitpunkt war bis zuletzt die Möglichkeit einer zweijährigen Steuererklärung, die jetzt endgültig vom Tisch ist. Hier das Wichtigste im Einzelnen:
Elektronische Rechnungslegung: Die Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungslegung helfen den Betrieben, Geld und Zeit zu sparen. Die neuen Regelungen sollen rückwirkend zum 1. Juli 2011 gelten. So sollen elektronische Rechnungen künftig auch dann zum Vorsteuerabzug beim Finanzamt berechtigen, wenn sie ohne elektronische Signatur oder einem speziellen Datenaustauschverfahren übermittelt werden. Insgesamt sollen die Bürokratiekosten der Betriebe um vier Milliarden Euro gesenkt werden.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Rückwirkend zum 1. Januar 2011 werden bei Arbeitnehmern 1.000 Euro statt wie bisher 920 Euro pauschal als Werbungskosten berücksichtigt. Einschließlich der Kirchensteuer entspricht dies einer Entlastung von bis zu 40 Euro im Jahr. Wer mehr als 1.000 Euro für seine Fortbildung, Arbeitsmaterial und Fahrtkosten zur Arbeit im Jahr ausgibt, muss seine höheren Werbungskosten weiterhin mit Belegen nachweisen. Den Bund kostet diese Maßnahme rund 330 Millionen Euro.
Kinderbetreuung und Kindergeld: Eltern müssen künftig in der Steuererklärung keine genauen Angaben mehr darüber machen, ob die Betreuungskosten für Kinder berufsbedingt oder aus privaten Gründen - etwa wegen Krankheit - angefallen sind. Änderungen, die den Bund rund 60 Millionen Euro kosten werden. Außerdem soll bei volljährigen Kindern, die in Ausbildung sind oder studieren, die Einkommensprüfung als Voraussetzung für Kindergeld oder Kinderfreibetrag gestrichen werden. Den Fiskus kostet die letztgenannte Regelung 200 Millionen Euro.
Pendlerpauschale: Auch bei der Pendlerpauschale soll laut den neuen Regelungen nicht mehr alles einzeln nachgewiesen werden. Sie wird künftig auf Jahresbasis errechnet und nicht mehr Tag für Tag. Damit wird der Wust an Belegen, die die Steuerzahler für Auto, Bus und Bahn täglich sammeln, deutlich verringert. Nachteil: Die Kosten werden für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr übersteigt.
Die Vorschläge der Wirtschaft für ein zweites Steuervereinfachungsgesetz im kommenden Jahr sehen vor, die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen von zehn auf sechs Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Reisekostenabrechnung erleichtert werden. Vereinfacht werden soll auch die steuerfreie Lieferung innerhalb der Europäischen Union.
Das Handwerk setzt sich nach den Worten Lefarths weiterhin für eine flexible Ansparabschreibung ein sowie für eine Vereinfachung der Thesaurierungsrücklage, bei der nicht entnommene Gewinne steuerbegünstigt werden können.