Die Bundesversammlung
Die Wahl des Staatsoberhauptes obliegt der Bundesversammlung, die nur dafür vom Bundestagspräsidenten einberufen wird. Sie besteht laut Grundgesetz "aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden".
Die Bundesversammlung tritt am 23. Mai 2009 zusammen. Nach jetzigem Stand werden dann die 612 Bundestagsabgeordneten und ebenso viele Länder-Vertreter im Reichstagsgebäude sitzen. Das sind insgesamt 1.224 Mitglieder. Die in den ersten Wahlgängen erforderliche absolute Mehrheit liegt somit bei 613 Stimmen.
Nach den jüngsten Landtagswahlen kommen Union und FDP nach Angaben des Internet-Portals wahlrecht.de auf 604 Stimmen. Ebenso viele haben SPD, Grüne und Linkspartei zusammen. Zum Zünglein an der Waage könnten die zehn Vertreter der Freien Wähler werden, die sich für den Amtsinhaber ausgesprochen haben. Dann käme Horst Köhler auf 614 Stimmen. Im dritten Wahlgang würde die einfache Mehrheit reichen. Für die SPD tritt Professorin Gesine Schwan an, die Linkspartei nominierte den Schauspieler Peter Sodann.
ddp