Die Befugnisse des Bundespräsidenten
Die politische Macht des Bundespräsidenten ist begrenzt. Zu seinen Funktionen gehört die Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und außen sowie die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands, der Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten, die Beglaubigung der deutschen und der Empfang der ausländischen Diplomaten. Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, die Ernennung und Entlassung des Kanzlers und der Bundesminister, die Auflösung des Bundestages, die Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen sowie das Begnadigungs- und Ordensrecht des Bundes.
Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsinhabers prägt deshalb zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Mit öffentlichen Äußerungen zu tagespolitischen Fragen hält sich das Staatsoberhaupt aber in aller Regel zurück. Ist der Bundespräsident verhindert oder scheidet vor dem Ende seiner Amtszeit aus, so gehen seine Befugnisse auf den Präsidenten des Bundesrates über.
ddp