Befristung wird aufgehoben
Ist-Versteuerung
Die Befristung für die Umsatzgrenze von 500.000 Euro zum Jahresende für die Anwendung der sogenannten Ist-Versteuerung soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung ist damit einer dringenden Forderung des Handwerks nachgekommen. Handwerkspräsident Otto Kentzler appelliert nun an den Bundesrat, dem Gesetz bald zuzustimmen, damit die Betriebe langfristige Planungssicherheit erhalten. Es gilt dann weiter, dass Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro bei der Ist-Versteuerung erst dann Umsatzsteuer entrichten müssen, wenn der Kunde gezahlt hat.rub