Die Gesetze zur Energiewende sind endgültig beschlossen. Neben Windkraftanlagen setzt die Bundesregierung auf Photovoltaik und Gebäudesanierung
Frischer Wind fürs Handwerk
Die Energiewende ist beschlossene Sache. Nach dem Bundeskabinett hat auch der Bundestag seinen Segen zu dem Gesetzespaket gegeben. Das Handwerk sieht seine Chancen vor allem im Aufbau von dezentralen Energieanlagen und in der energetischen Gebäudesanierung. Die Entscheidungen auf einen Blick:
- Atomausstieg: An Silvester 2022 endet die Atomära in Deutschland nach fünf Jahrzehnten. Dann soll der letzte Atommeiler vom Netz gehen. Acht bereits abgeschaltete Reaktoren werden erst gar nicht mehr angefahren. Das nächste Atomkraftwerk wird 2015 seine Arbeit beenden.
- Ausbau erneuerbarer Energien: Deutschland konzentriert sich nicht bloß auf eine einzige Energiequelle, sondern will sich breit und vielfältig aufstellen. Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser sollen gemeinsam bis zum Jahr 2050 vollständig den gesamten deutschen Strom liefern. Das Zwischenziel für die erneuerbaren Energien bis 2020 lautet: 35 Prozent Anteil. Hierfür setzt die Bundesregierung laut Beschluss vor allem auf neue Windparks auf hoher See, Wasserkraft und Geothermie. Bis 2030 sollen bis zu 25.000 Megawatt allein aus Offshore-Windanlagen gewonnen werden.
- Photovoltaik: Die Solarenergie wird seit Jahren intensiv gefördert. An der Einspeisevergütung für Solaranlagen wird aktuell nicht gerüttelt, die ursprünglich geplante Kürzung zum 1. Juli fiel aus. Künftig aber soll die Photovoltaik „marktwirtschaftlicher“ werden und sich nach und nach von Subventionen lösen. Möglich ist es in Zukunft für die Erzeuger, eine „Marktprämie“ zu bekommen statt des fixen Betrags. Sie soll dazu anregen, Ökostrom nach Angebot und Nachfrage zu verkaufen (siehe auch DHZ -Ausgabe 9/11). Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft zu den aktuellen Entscheidungen: „Die Politik hat sichergestellt, dass der Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung Deutschlands von derzeit rund drei Prozent bis zum Jahr 2020 ohne eine wesentliche Zusatzbelastung der Strompreise mindestens verdreifacht werden kann.“
Allerdings bedauert die Solarbranche, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz besonders kostengünstige Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin von der Förderung ausgenommen bleiben. Impulse für den Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme und Speichertechnologien im gewerblichen Bereich seien ebenfalls ausgeblieben.
- Energetische Gebäudesanierung: Bislang ist die energetische Sanierungsrate mit einem Prozent noch klein. Die Bundesregierung will mindestens auf zwei Prozent kommen. Für die Sanierung von Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gibt es daher künftig Steuervorteile. 1,5 Milliarden Euro jährlich lassen sich das die öffentlichen Haushalte kosten nach Ansicht des Baugewerbes noch immer zu wenig, um die Ziele zu erreichen. Von 2015 an soll für den Wärmebereich eine „marktbasierte Lösung“ gefunden werden, wie die Bundesregierung in ihrem Eckpunktepapier schreibt.
Von den 1,5 Milliarden Euro sollen Länder und Gemeinden bis zu 900 Millionen Euro tragen was sie aber ablehnen. Dieses Gesetz ist das einzige, dem die Länderkammer am 8. Juli noch zustimmen muss.
Das Handwerk lobt die Pläne: „Das Gesetzespaket ebnet den Weg für mehr Investitionen in Energieeffizienz im Gebäudebestand“, sagt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Auf der anderen Seite beschäftigt die Sorge nach höheren Belastungen auch das Handwerk mit seinen vielen energieintensiven Branchen. So mahnen die Handwerkstagpräsidenten von Bayern und Sachsen, Heinrich Traublinger und Roland Ermer, immer wieder an, dass die Energieversorgung für Betriebe und Verbraucher sicher und bezahlbar bleiben muss. Seite 4