Die geplante Autobahngesellschaft sorgt für Ärger. Der Mittelstand warnt vor einer Riesenbehörde und der Teilprivatisierung der Infrastrukturgesellschaft. Schäuble, Gabriel und Dobrindt haben sich nun darauf verständigt keine privaten Investoren zu beteiligen.
Karin Birk

Eigentlich dürfte sich das Baugewerbe nicht beklagen. Das Geschäft läuft prächtig. Doch die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), private Anteilseigner an der künftigen „Autobahngesellschaft“ mit ins Boot zu holen, stoßen im mittelständischen Baugewerbe auf Widerspruch. "Wir wollen keine Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Baugewerbes (ZDB), der Deutschen Handwerks Zeitung. "Wir haben die Sorge, dass dies zu hohen Renditeerwartungen führt", ergänzte er. Infolgedessen könnte der Druck zunehmen, die Maut zu erhöhen oder die Bauvorhaben als große Projekte in Form von öffentlich-privaten-Partnerschaften (ÖPP) auf den Markt zu bringen, bei denen das mittelständische Baugewerbe das Nachsehen hätte.
Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft sorgt für Ärger
Hintergrund ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern von Mitte Oktober im Rahmen der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzströme. Damals hatte man sich darauf verständigt, dass die Länder dem Bund die Verantwortung für den Bau und den Erhalt der Autobahnen und Bundesstraßen übertragen. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat der Finanzminister verschickt. Darin wird deutlich, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs bleibt. Dieses Eigentum soll unveräußerlich sein. Weiter ist vorgesehen, dass sich der Bund für die neue Aufgabe einer "Gesellschaft privaten Rechts" bedienen kann.
Teilprivatisierung wohl vom Tisch
Strittig ist, ob alle Anteile oder nur die Mehrheit beim Bund liegen sollen. Schäuble denkt daran, Banken und Versicherungen zu beteiligen, um diesen in Zeiten niedriger Zinsen langfristig attraktive Anlagemöglichkeiten zu bieten. Der SPD-Vorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will von derlei Ideen nichts wissen. Auch aus Bayern kommt Widerspruch.
Diese umstrittene Teilprivatisierung nun aber vom Tisch. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einigten sich auf eine Formulierung für die nötige Grundgesetzänderung, die den kompletten Staatsbesitz festschreibt. Ausdrücklich verankert werden soll dabei nach Informationen aus Regierungskreisen: "Die Gesellschaft steht im vollständigen Eigentum des Bundes." Die Opposition warnte dennoch vor einer schleichenden Privatisierung auf Kosten der Steuerzahler.
Angestrebt wird, den Entwurf Anfang Dezember im Bundeskabinett zu beschließen. Ziel ist eine Verabschiedung des Pakets vor der Bundestagswahl 2017.
ZDB warnt vor Mammutbehörde
Unabhängig von der Struktur der Anteilseigner warnt Pakleppa vor der Errichtung einer Mammutbehörde. Die Infrastrukturgesellschaft sollte seiner Ansicht nach auf Bundesebene möglichst schlank sein und sich nur um Koordination und Bereitstellung der finanziellen Mittel kümmern. Planung, Vergabe und Durchführung von Neu- und Ausbaumaßnahmen und Erhalt sollten auch weiter auf regionaler Ebene organisiert werden. "Eine umfassende Zentralisierung der Verwaltung einschließlich Planung und Auftragsvergabe ausschließlich auf Bundesebene ist abzulehnen", unterstreicht auch ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein. Sonst sei auch hier zu befürchten, dass die Aufträge vermehrt in ÖPP vergeben würden und der Mittelstand außen vor bliebe. "Der in den letzten Jahren aufgelaufene Investitionsstau muss über Steuer- und Nutzermittel finanziert sowie konventionell vergeben und ausgebaut werden."
Problematisch bei ÖPP ist aus Sicht des Verbandes die langjährige finanzielle Bindung, die von den Mittelständlern bei großen Straßenbauprojekten nicht zu stemmen ist. Denn die Projektpartner bauen nicht nur die Straße. Sie organisieren auch deren Finanzierung sowie Betrieb und Erhalt über eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren.
Sorge bereitet dem Baugewerbe auch die Frage, wie künftig Straßen in Kommunen finanziert werden. Mit der Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird der Bund ab 2019 den Ländern keine zweckgebundenen Finanzierungsmittel mehr direkt bereitstellen. Künftig sollen das die Länder direkt finanzieren. Sie bekommen zwar mehr Geld vom Bund. Aber ob sie angesichts der Schuldenbremse die Mittel zum Straßenbau verwenden, sei nicht sicher.