Deutsche Handwerksfirmen, die ihre Mitarbeiter derzeit zum Arbeiten nach Österreich schicken, müssen mit strengen Kontrollen auf Baustellen und auf dem Weg dorthin rechnen. Die Kontrolldichte hat zugenommen, auch in der Schweiz und Frankreich.

Warum geraten deutsche Handwerksfirmen in den Fokus der Finanzpolizei?
Es geht um den organisierten Steuer- und Abgabenbetrug, um Wettbewerbsverzerrungen und um nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland. Österreich möchte seinen Wirtschaftsstandort stärker schützen und hat deshalb die Kontrollen auf Baustellen in den Grenzregionen ausgeweitet. Zudem werden immer öfter Fahrzeuge von Handwerkern, die auf den Straßen zwischen den beiden Nachbarländern unterwegs sind, angehalten und überprüft. Viele Kontrollen gäbe es beispielweise am Grenztunnel Füssen-Reutte.
Mit dabei haben sollten Handwerker, die Aufträge im EU-Ausland übernehmen, deshalb unbedingt die Entsendemeldungen und den Nachweis, dass für sie in Deutschland in die Sozialversicherung eingezahlt wird. Für Österreich sollten zudem Lohnunterlagen und eine Kopie der Dienstleistungsanzeige in einer Baustellenmappe vor Ort sein. Dazu rät Karin Mai von der Exportfördergesellschaft Bayern Handwerk International (BHI).
Warum werden die Kontrollen in den Grenzregionen jetzt verschärft?
Die Kontrollen haben bereits seit 2011, mit der vollen Freizügigkeit vieler EU-Staaten und durch kontinuierliche Verschärfung von Gesetzen wie dem Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz zugenommen. Deshalb hat auch die österreichische Finanzpolizei Personal aufgestockt. Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich beispielsweise im Jahr 2015 im Land Kärnten 234 von 273 ausländischen Betrieben nicht an die sozial-und abgabenrechtlichen Bestimmungen gehalten haben.
Und Vorsicht: Die Strafen sind drastisch. Für fehlende Entsendemeldungen verlangen die österreichischen Behörden pro Arbeitnehmer Bußgelder von 500 bis 5.000 Euro und für fehlende Lohnunterlagen werden zwischen 1.000 bis 10.000 Euro fällig.
Gibt es auch in anderen Nachbarländern mehr Kontrollen?
Ähnliche Entwicklungen hat BHI in Bezug auf Frankreich und die Schweiz festgestellt. So finden auch in der Schweiz viele Kontrollen vor Ort auf den Baustellen statt und die deutschen Betriebe müssen nachweisen, dass sie Ihren Mitarbeitern den Schweizer Mindestlohn für die Dauer der Entsendung bezahlen. "In Frankreich müssen seit kurzem auch elektronische Meldungen abgegeben werden und es werden intervallmäßig gehäufte Kontrollen durchgeführt", sagt die Export-Expertin.
In Deutschland erlebt sie die Situation dagegen etwas anders. Zwar müssten hierzulande beim Einsatz von EU-Betrieben auch Meldungen abgegeben und die Mindestlöhne eingehalten werden. "Die Kontrolldichte ist aber wesentlich geringer", sagt Mai.
Was sollten Unternehmen tun, die Mitarbeiter ins EU-Ausland entsenden?
Damit bei der Entsendung von Mitarbeitern deutscher Firmen keine Probleme auftreten, sollten sich Betriebe vor der Auftragsannahme über die entsprechenden Bestimmungen bei der zuständigen Handwerkskammer oder innerhalb Bayerns auch gerne bei Bayern Handwerk International informieren, rät Karin Mai. jtw
Informationen zu den verstärkten Kontrollen und dazu, was Handwerksbetriebe beachten sollten, gibt es unter bhi.de und speziell zu Österreich unter wko.at. Bayern Handwerk International ist Mitglied des bayerischen Europe Enterprise Netzwerks welches durch die EU-Kommission gefördert ist.