Erbschaftsteuer Verfassungsrichter geben Politik eine letzte Chance

Das Bundesverfassungsgericht gibt der Politik eine letzte Chance, die Erbschaftsteuer bis Ende September neu zu regeln.

Karin Birk

Ende September werde sich der Erste Senat mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen, teilte das Gericht mit. - © mapoli-photo/Fotolia.com

Das Bundesverfassungsgericht hat das Thema Erbschaftsteuer wieder auf seine Tagesordnung gesetzt. Nach der Sommerpause Ende September werde sich der Erste Senat mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen, teilte das Gericht mit. Der

Vorsitzende des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes, Kirchhof, habe mit einem entsprechenden Schreiben vom 12. Juli sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat über sein Vorgehen informiert. Damit hat der Bundesrat die Möglichkeit, noch in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 23. September dem Gesetz zustimmen. Zuvor müsste allerdings der am 8. Juli angerufene Vermittlungsausschuss einen Kompromiss gefunden haben.

Bundesverfassungsgericht kann Übergangsregelungen schaffen

Wie das Bundesverfassungsgericht weiter mitteilte, gelten zwar die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort, da die vorgegebene Frist zur Neuregelung bis Ende Juni 2016 aber überschritten und eine entsprechende Gesetzesänderung bisher nicht vorliege, werde sich das Gericht wieder mit dem Thema befassen. Die Richter hätten dann nach Aussage von Experten über einen so genannten Vollstreckungsbeschluss die Möglichkeit, Übergangsregelungen zu schaffen.

Frist zur Neuregelung eigentlich schon Ende Juni abgelaufen

Eigentlich hätten Bund und Länder die Neuregelung der Erbschaftsteuer bis spätestens 30. Juni 2016 auf den Weg bringen müssen. Diese Frist hatten die Verfassungsrichter genannt, als sie die bisherige Erbschafts- und Schenkungsteuer in ihrem Urteil vom 17. Dezember 2014 für verfassungswidrig erklärt hatten. Bund und Länder hatten sich aber im Bundesrat bisher auf keine gemeinsamen Regeln für Firmenerben einigen können. Vertreter von SPD, Grünen und Linken hatten deutlich gemacht, dass sie die Verschonungsregeln für übertrieben und teilweise verfassungswidrig ansehen. Die unionsgeführten Länder hatten sich dagegen für eine Zustimmung ausgesprochen, um im Gesetzgebungsverfahren endlich zum Ende zu kommen. Der Bundesrat rief deshalb den Vermittlungsausschuss an.