Neue Erbschaftsteuer, höherer Kinderzuschlag und mehr Rente. Das ändert sich ab Juli 2016.
Auch im Juli 2016 treten für Verbraucher und Unternehmer wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem wir die Rente erhöht und der Bund finanziert Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten. Die DHZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Reform der Erbschaftssteuer soll in Kraft treten
Die Reform der Erbschaftsteuer soll noch bis zum 8. Juli – vor der Sommerpause – vom Bundesrat verabschiedet werden. Damit sollen die neuen Regelungen voraussichtlich rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.
Demnach werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings gelten dafür dann schärfere Vorgaben - diese hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. Der Einigung von Finanzminister Schäuble, SPD-Chef Gabriel und CSU-Chef Seehofer müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
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Mehr Geld für Rentner
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab dem 1. Juli mehr Geld. In Westdeutschland steigt die Rente zum 1. Juli um 4,25 Prozent, im Osten um 5,95 Prozent. Ermöglicht wird die Erhöhung durch die gestiegenen Einkommen und die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten
Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund können an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Das Programm baut auf den Integrationskursen auf. So ist eine individuelle Förderung möglich, die mit einer Beschäftigung oder Ausbildung verbunden werden kann.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Ab dem 1. Juli erhöht sich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mit Kindern unter 25 Jahren von 140 auf 160 Euro monatlich. Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken kann, nicht aber den der Kinder. Ein Antrag muss bei der örtlich zuständigen Familienkasse eingereicht werden.
Fahrverbote für Lkw im Juli und August
Jedes Jahr gelten im Juli und August strengere Fahrverbote für Lkw. Dann dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird entsprechend ausgedehnt. Der Bund will damit den Ferienreiseverkehr entlasten. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5-Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmefällen zwischen 7 und 20 Uhr verkehren.
Händler müssen alte Elektronikgeräte zurücknehmen
Ab dem 24. Juli 2016 müssen die Händler alte Elektrogeräte zurücknehmen und sie fachgerecht entsorgen. Das Gesetz trat zwar bereits im Oktober 2015 in Kraft, doch bis zum 24. Juli 2016 blieben die Händler zunächst durch eine Übergangsfrist verschont.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Laden eine Verkaufsfläche bzw. Versand- und Lagerfläche beim Onlinehändler über 400 Quadratmeter hat. Kleingeräte unter 25 Zentimeter müssen dem neuen Gesetz zufolge vom Händler immer zurückgenommen werden, größere dagegen nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät verkauft wird. dhz
