Rentenerhöhung 2016 Rente steigt zum 1. Juli 2016

Rentner erhalten zum 1. Juli mehr Geld. Wie viel Rentner in den alten und neuen Bundesländern erhalten und wann das Geld genau auf dem Konto sein soll.

Die Renten in Deutschland steigen auch 2017. Voraussichtlich um 2,0 Prozent. - © goodluz/Fotolia.com

Zum 1. Juli 2016 erhalten die Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 4,25 Prozent, in den neuen Bundesländern von 5,95 Prozent. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. Juni entschieden. Die diesjährige Rentenanpassung ist laut Bundesarbeitsministerium das stärkste Plus seit 23 Jahren. Die Erhöhung hat keine Auswirkung auf den Beitragssatz zur Rentenversicherung, dieser bleibt in den kommenden Jahren stabil bei 18,7 Prozent.

Höhere Rente wird entweder Anfang oder Ende Juli überwiesen

Das Plus bei der Rente kommt bei den Rentnerinnen und Rentnern zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also Ende Juni.

Rechenbeispiel: Wer bislang 1000 Euro Rente bekommen hat, erhält in den alten Bundesländern 42,50 Euro mehr, in den neuen Bundesländern 59,50 Euro.

Rentner werden per Brief über Rentenanpassung informiert

Die Rentnerinnen und Rentner werden mit der Rentenanpassungsmitteilung über die Höhe der Rentenanpassung informiert. Der Versand der Rentenanpassungsmitteilungen und die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten Service der Deutschen Post AG.

So wird die Rentenerhöhung berechnet

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten Ländern und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Grundlage sind Daten zur Lohnentwicklung vom Statistischen Bundesamt.

Außerdem wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Neben der Lohnentwicklung fließt durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten mit ein.

Weitere Informationen zur Rentenerhöhung 2016 und zur Berechnungsgrundlage liefert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. dhz