Das Kabinett hat das Integrationsgesetz verabschiedet. Flüchtlinge sollen stärker gefördert, aber auch mehr gefordert werden. Welche Maßnahmen das Gesetz beinhaltet.

Mit ihrem ersten Integrationsgesetz will die Bundesregierung die Integration von Flüchtlingen in Deutschland beschleunigen. "Ich glaube, das ist ein Meilenstein, dass der Bund ein Integrationsgesetz verabschiedet", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Anschluss an den Kabinettsbeschluss in Meseberg. Dabei stehe das Prinzip des Förderns und Forderns im Vordergrund. Wer bei der Integration allerdings nicht mitziehe, müsse mit Leistungskürzungen rechnen. Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) betonte, dass mit diesem Gesetz Deutschland erstmals "offensiv" auf Ankommende zuginge.
Wie Bundesarbeitsministern Andrea Nahles (SPD) betonte, wolle man die Flüchtlinge früh ansprechen und dafür sorgen, dass sie auch in der Zeit des Wartens etwas Vernünftiges zu tun hätten und parallel dazu deutsch lernten. Neben Sprache und Arbeit ist nach Ansicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auch ein "Ja" zur Werteordnung in Deutschland wichtig. In den Integrationskursen solle darauf verstärkt Wert gelegt werden.
Hier die wichtigsten Maßnahmen
Integrations- und Sprachkurse
Die Integrationskurse sollen auf Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ausgeweitet und zeitlich aufgestockt werden. Außerdem soll der Spracherwerb so früh wie möglich erfolgen. Wer die geforderten Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse ablehnt oder abbricht, muss künftig mit Leistungskürzungen rechnen. Wie Nahles betonte, sollen auch die berufsbezogenen Sprachkurse massiv erhöht werden.
Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten
Die Arbeitsministerin will außerdem 100.000 gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ähnlich den Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose schaffen. Sie sollen für die Flüchtlinge gelten, die noch im Asylverfahren stecken und dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen. Ausgenommen sind Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, wie es in den Integrationsbeschlüssen heißt.
Wohnsitzauflage
Die Bundesländer erhalten rückwirkend zum Jahresanfang die Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen für drei Jahre einen Wohnort zuzuweisen. Damit will die Bundesregierung die Bildung von sozialen Brennpunkten vermeiden. Ausnahmen sollen möglich sein, wenn ein engstes Familienmitglied an einem anderen Ort sozialabgabenpflichtig beschäftigt ist und mindestens 712 Euro im Monat verdient. Auch für Lehrlinge oder Studierende soll es keine Wohnsitzauflage geben.
Abschiebeschutz für Flüchtlinge in Ausbildung
Flüchtlinge in der Ausbildung sollen in dieser Zeit nicht abgeschoben werden können. Dies soll anders als bisher unabhängig vom Alter der Auszubildenden gelten. Wer nach der Lehre nicht übernommen wird, soll ein halbes Jahr ohne Abschiebedruck weiter suchen können. Wer nach der Lehre dann eine Beschäftigung findet, soll weitere zwei Jahre nicht abgeschoben werden können. Wer die Ausbildung abbricht oder strafrechtlich verfolgt wird, verspielt den Status.
Regionales Aussetzen der Vorrangprüfung
Für eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt können die Länder die sogenannte Vorrangprüfung für Asylbewerber und Geduldete für drei Jahre aussetzen. Für diesen Zeitraum muss dann nicht geprüft werden, ob auch ein inländischer Bewerber oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt. Dies ermöglicht zugleich die Zulassung für Leiharbeit. In Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit können die Länder die Vorrangprüfung auch beibehalten, wie Nahles betonte.
Strengere Voraussetzungen für dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis soll es erst nach fünf Jahren und auch nur dann erteilt werden, wenn entsprechende Deutschkenntnisse vorliegen. Für alle die sehr gut deutsch sprechen, soll es schon nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis geben. bir