Die Große Koalition hat sich auf einen Weg für die Reform von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Der Gesetzentwurf soll bald ins Kabinett. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Die Spitzen von Union und SPD haben ihren Streit um Werkverträge und Leiharbeit beigelegt. „Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen“, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach der Sitzung der Spitzen von Union und SPD mit. Die Wirtschaft reagierte zuversichtlich: Damit ende "eine politische Hängepartie und Zeit der Unsicherheit“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.
ZDH: Regelungen werden praxistauglicher
Auch im Handwerk sieht man die jüngsten Beschlüsse positiv: "Das Handwerk begrüßt im Wesentlichen die jetzt im Koalitionsausschuss getroffene Vereinbarung zu Werkverträgen und Zeitarbeit“, sagte ZDH Generalsekretär Holger Schwannecke. Dies gelte insbesondere für Werkverträge, die für das Handwerk von zentraler Bedeutung seien. Auch seien die Regelungen zur Zeitarbeit deutlich praxistauglicher als die bisher vorliegenden Vorschläge. Zahlreiche Details müssen jedoch noch geklärt werden. Entscheidend sei aber, dass die Zeitarbeit als wichtiges Flexibilitätsinstrument für den deutschen Arbeitsmarkt erhalten bleibe.
Nach den Worten Nahles, hatten sich die Koalitionäre darauf geeinigt, dass es "gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ ohne irgendwelche Schlupflöcher geben solle. Außerdem sei eine Höchstüberlassungszeit verabredet worden. "Dass bedeutet, dass es keine Dauerentleihung für Leiharbeiter mehr gibt“, fügte Nahles hinzu. Auch solle durch mehr Transparenz der Missbrauch bei Werkverträgen eingedämmt werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das ändert sich bei Werkverträgen
Bei Werkverträgen, wie sie etwa im Bauhandwerk genutzt werden, soll festgelegt werden, wann tatsächlich solch ein Vertrag und wann ein normales Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Wirtschaft befürchtete bei den bisherigen Plänen eine Einschränkung ihrer Flexibilität und zeigte sich nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erleichtert. "Die Arbeitgeber sind froh, dass die ursprünglichen Vorschläge zur gesetzlichen Bestimmung von Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise eines Werkvertrags nicht weiter verfolgt werden“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Das wäre ein Irrweg gewesen, der schwerwiegende Folgen gehabt hätte. "Die jetzt vorgesehenen Regelungen zum Werkvertrag entsprechen der Rechtsprechung und damit dem geltenden Recht“, betonte er. Es bestünde auch keine Notwendigkeiten, dieses Recht zu verändern. "Die jetzt beschlossenen Regelungen sollten in der Praxis nicht zu einer Einschränkung von Werkverträgen über die bestehende Rechtslage hinaus führen“, mahnte auch Schwannecke.
Das ändert sich bei Zeit- und Leiharbeit
Betroffene sollen grundsätzlich höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können. Das soll gesetzlichfestgelegt werden. Allerdings sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch eine längere Überlassung vereinbaren dürfen, wenn dies tarifvertraglich geregelt ist. Anders als bisher sollen nicht tarifgebundene Unternehmen ohne Deckelung von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können. Auch die Obergrenze von 24 Monaten soll dann überschritten werden dürfen, wenn der Tarifvertrag für eine Betriebsvereinbarung eine Abweichende Höchstgrenze vorsieht. Die Arbeitgeber sehen darin eine „deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Entwurf“, sagte Kramer.
Das ändert sich bei der Bezahlung
Zeitarbeiter sollen nach 9 Monaten gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen ("Equal Pay“). Wie die Arbeitgeber mitteilen, können durch Branchenzuschlagstarifverträge auch in Zukunft die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer tarifvertraglich abweichend vom Equal Pay geregelt werden. Außerdem seien die im Gesetz genannten Bedingungen für solche Branchenzuschlagstarifverträge akzeptabel.
Arbeitgeber: Noch offene Fragen bei Equal Pay
Gleichwohl sind nach Ansicht der Arbeitgeber bei weiteren Beratungen des Gesetzesentwurfs bei der Zeitarbeit noch wichtige Fragen zu klären. Dazu gehöre etwa, was Equal Pay nach neun Monaten Einsatz als Zeitarbeitnehmer umfasse. Insgesamt werden die vorgesehenen Regelungen zur Zeitarbeit nach Einschätzung der Arbeitgeber eine Einschränkung und Verteuerung der Zeitarbeit zur Folge haben. Es obliege jetzt den Tarifparteien, verantwortungsvoll mit den verbleibenden Gestaltungsmöglichkeiten umzugehen. bir