Die Spitzen der Koalition haben sich bei ihrem jüngsten Treffen auf ein Integrationsgesetz geeinigt. Keine Einigung gab es dagegen bei der Erbschaftsteuer.
Karin Birk

Die Große Koalition will in den kommenden Wochen ein Integrationsgesetz auf den Weg bringen. „Das ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das ist ein qualitativer Fortschritt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem Koalitionstreffen. Ziel sei es, möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Neben ausbildungsbegleitenden Maßnahmen solle vor allem die Rechtssicherheit für Flüchtlinge in der Ausbildung und danach verbessert werden. Das Gesetz soll am 24. Mai beschlossen werden.
Rechtsicherheit für Aufenthalt an Voraussetzungen geknüpft
Wie Merkel weiter sagte, soll der rechtssichere Aufenthalt für Flüchtlinge während ihrer Ausbildung und - bei Weiterbeschäftigung - auch für zwei Jahre danach gewährt werden. Wer nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss nicht sofort weiter arbeitet, soll noch ein halbes Jahr nach einer Weiterbeschäftigung suchen können. Wie es in den Eckpunkten des Integrationsgesetzes heißt, gibt es für die Auszubildenden keine Altersgrenze für den Beginn der Ausbildung. Allerdings erlischt die Duldung bei Abbruch des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses oder bei Straffälligkeit.
3+2-Regelung kommt
Das Handwerk begrüßt, dass die von der Wirtschaft lang erhobene „3+2-Formel“ jetzt umgesetzt werden soll. „Damit wird die ohnehin vorhandene Bereitschaft der Betriebe des Handwerks, Flüchtlinge zu qualifizieren und auszubilden, weiter gestärkt“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Richtig sei auch, Flüchtlingen den Zugang zu ausbildungsbegleitenden Maßnahmen weiter zu erleichtern. Nichts hält Wollseifer dagegen von den geplanten 1-Euro-Jobs für Flüchtlinge. Hier hat sich die Große Koalition auf die Schaffung von 100.000 Ein-Euro-Jobs verständigt.
Erleichterungen bei der Vorrangprüfung
Daneben sollen für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive Maßnahmen zur Berufsvorbereitung ausgebaut werden, sagte Merkel. Flüchtlinge mit schlechten Bleibeperspektiven sollten dagegen mit so genannten Orientierungskursen aufgefangen werden. Für eine schnellere Arbeitsmarktintegration soll außerdem die sogenannte Vorrangprüfung für drei Jahre ausgesetzt werden. Dies gelte allerdings nur für Regionen mit einer auf das Bundesland bezogenen „unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit“. Asylbewerber und Geduldete können dort dann sofort eingestellt werden, unabhängig, ob für die Stelle auch ein Deutscher oder Europäer in Frage kommt.
Einigung bei Förderung zur E-Mobilität in Sicht
Auch bei anderen strittigen Fragen kamen die Koalitionäre weiter. So wollen sie sich noch im April auf eine Förderung bei der E-Mobilität einigen. Im „hinteren Teil des Aprils“ werde es dazu noch ein Treffen mit der Automobilindustrie geben, sagte Merkel weiter. Außerdem solle es bald eine Anhörung der Verbände zum Erneuerbare-Energien-Gesetz geben.
Dialog zum Thema Rente geplant - Keine Annäherung bei der Erbschaftsteuer
Darüberhinaus will die Große Koalition einen Dialog über eine weitere Rentenreform mit Arbeitgebern und Gewerkschaften starten. Die Bekämpfung der Altersarmut sei eines der ganz großen Themen, sagte Merkel. Weiter auf der Agenda stehen auch die Themen Lebensleistungs- und Betriebsrente. Auch beim Thema Leiharbeit und Werkverträge geht es weiter. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kann ihren Entwurf jetzt an die anderen Ressorts schicken. Wie CSU-Chef Horst Seehofer sagte, sieht er bei den Werkverträgen keine Probleme mehr. Diskussionsbedarf gebe es dagegen noch beim Thema Leiharbeit.
Keinen Fortschritt erzielten die Koalitionspartner beim Thema Erbschaftsteuer. „Bei der Erbschaftsteuer gibt es noch Gesprächsbedarf“, sagte Seehofer. Allerdings sei das Thema nicht in der Tiefe erörtert worden, sagte Merkel zuvor. Dabei wird die Zeit knapp. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Dezember 2014 dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 Zeit für eine Reform der Erbschaftsteuer eingeräumt.