Neuerungen zum Monatswechsel Das ändert sich im April 2016

Neue Karrierechancen für Kaufleute im Handwerk, höhere Kredite für nachhaltiges Bauen und geringere Roaming-Gebühren für Telefonate im EU-Ausland. Das ändert sich ab April 2016.

Ab April wird das Telefonieren im EU-Ausland günstiger. Die Roaming-Gebühren sind dann begrenzt. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Wie jeden Monat treten auch im April wieder einige Änderungen für Verbraucher und Unternehmer in Kraft. Unter anderem soll eine neue Fortbildung für Kaufleute diesen bessere Karrierechancen im Handwerk bieten. Die DHZ   gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Neuer Fortbildungsabschluss "Kaufmännischer Fachwirt"

Ab dem 1. April gibt es für Kaufleute in einem Handwerksbetrieb den neuen Fortbildungsabschluss "Geprüfte/-r Kaufmännische/-r Fachwirt/Fachwirtin nach Handwerksordnung (HwO)". Das neue Berufsprofil soll Absolventinnen und Absolventen einer kaufmännischen Berufsausbildung einen Karriereweg im Handwerk - zum Beispiel für "Kaufleute für Büromanagement" oder "Fachverkäufer " eröffnen.

Die in diesem Bereich aktuell bestehenden Fortbildungsregelungen der Handwerkskammern sind bereits sehr gut besucht. Aktuell absolvieren deutschlandweit rund 1.000 Personen die entsprechende Prüfung. Durch die neue Fortbildungsprüfungsregelung wird nun ein bundesweit einheitlicher Standard festgelegt.

Ausführliche Informationen und Beratung zu der neuen Fortbildung gibt es direkt bei den Handwerkskammern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder direkt im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

Gebühr für Plastiktüten

Künftig wird die Plastiktüte in vielen Geschäften nicht mehr umsonst sein. Nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) beteiligen sich ab April viele Unternehmen an einer Vereinbarung, für die Plastiktüten eine Gebühr zu erheben. Demnach werden für etwa 60 Prozent der Plastiktüten in deutschen Geschäften bald Kosten erhoben.

Wie viel die jeweilige Plastiktüte kostet, kann jeder Händler selbst festlegen. Hintergrund der freiwilligen Vereinbarung ist eine EU-Richtlinie, wonach der Verbrauch der Kunststofftüten in den Mitgliedsstaaten reduziert werden soll. Bis 2019 soll der Verbrauch auf 90, bis 2025 auf 40 Tüten pro Einwohner und Jahr reduziert werden. Laut einer aktuellen Umfrage finden es 80 Prozent der Bürger gut, dass künftig eine Gebühr für Plastiktüten erhoben wird.

Höhere Kredite für Nachhaltiges Bauen

Die staatliche Förderbank KfW erhöht zum 1. April den Kreditrahmen für energieeffiziente Neubauten. Bauherren, deren Bauvorhaben die Kriterien für das "KfW-Effizienzhaus 55" erfüllen, können ab sofort Kreditanträge stellen. Der Förderhöchstbetrag wird dabei von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit heraufgesetzt. Weitere Informationen gibt es direkt bei der KfW-Bank.

Erweiterte Förderung zum Einbruchschutz

Eine weitere Neuerung bei der KfW: Ab dem 1. April wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz erweitert. Eigentümer und Mieter können im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für den Einbruchschutz in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Bislang wurden lediglich Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro gezahlt. Förderfähig sind unter anderem der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüre sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Telefonieren im EU-Ausland wird billiger

Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland billiger. Dann  treten EU-Vorschriften in Kraft, welche die Höhe der Roaming-Gebühren künftig begrenzen. Die Mobilfunkanbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten sowie zwei Cent pro SMS aufschlagen. Bei Internetnutzung sind die Roaming-Gebühren auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt.

Neue Schlichtungsstelle für Verbraucher und Unternehmen

Bei einem Streit zwischen Verbrauchern und Betrieben um mangelhafte Produkte oder Dienstleistungen sollen es beide Seiten künftig einfacher haben, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Ab April gibt es eine unabhängige Verbraucherschlichtungsstelle des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die zwischen den Parteien vermittelt. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen ist für Verbraucher kostenlos. Für Unternehmen ist die Teilnahme freiwillig. Ausführliche Informationen zur neuen Schlichtungsstelle. dhz/dpa