ZDH will Evaluation abwarten Mindestlohn: DIHK fordert Ausnahmen für Flüchtlinge

Der Arbeitgeberverband und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordern eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge von bis zu zwölf Monaten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks wartet mit einer solchen Forderung noch ab.

Industrie und Arbeitgeberverband fordern eine Auflockerung des Mindestlohns. Eine Ausnahme von bis zu zwölf Monaten soll die Integration von Flüchtingen in den Arbeitsmarkt fördern. - © Foto: Aktion modernes Handwerk

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte beim Deutschen Arbeitgebertag, es brauche Ausnahmen für Flüchtlinge beim Mindestlohn: "Natürlich brauchen wir für alle, die unter Mindestlohnbedingungen keine Chance auf Beschäftigung haben, Ausnahmeregelungen."

Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose

Die Ausnahmen vom Mindestlohn sollten zudem von sechs auf zwölf Monate verlängert werden – für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose gleichermaßen. Damit schloss sich Kramer einer Empfehlung der Wirtschaftsweisen an. Kramer wolle Flüchtlinge nicht generell vom 8,50-Euro-Mindestlohn ausnehmen, sonst drohe ein Verdrängungswettbewerb zwischen deutschen und ausländischen Beschäftigten.

Entsprechende Forderungen erhob auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). DIHK-Chef Eric Schweitzer sagte im ZDF, Praktika sollten innerhalb der ersten sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen sein. Die Ausnahme solle für alle gelten, um Ungerechtigkeiten zwischen Flüchtlingen und deutschen Arbeitnehmern zu verhindern.

ZDH will Studie zum Mindestlohn abwarten

Auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung äußert sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zurückhaltend zum Vorstoß von Industrie und Arbeitgeberverband. Man wolle zunächst abwarten, hieß es. Das Handwerk engagiere sich schon jetzt in besonderem Maße bei der Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

"Für Flüchtlinge und deutsche Beschäftigte gelten die gleichen Regeln – dies gilt auch für den Mindestlohn. Berufsorientierungspraktika von bis zu drei Monaten sind nach geltendem Recht mindestlohnfrei. Ob diese Regelung den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht wird, wird die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Mindestlohngesetzes zeigen.", erläuterte Schwannecke weiter.

Gewerkschaften, SPD und Opposition wiesen die Forderungen als "Lohndumping" zurück.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnte jede Ausweitung von Mindestlohn-Ausnahmen ab. "Schlimm genug, dass es noch Ausnahmen gibt für Langzeitarbeitslose, Minderjährige, Zeitungszusteller sowie bestimmte Praktikanten", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Nachrichtenagentur dpa. Die SPD-Vizefraktionschefin Carola Reimann forderte: "Der Mindestlohn muss auch für Flüchtlinge gelten, sonst öffnen wir dem Lohndumping Tür und Tor."

Auch die Opposition kritisierte den Vorschlag der Verbände. Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer mahnte: "Die Chancen von Flüchtlingen am Arbeitsmarkt erhöht man nicht durch schlechtere Bezahlung, sondern durch passgenaue Unterstützung." Die Linke-Abgeordnete Jutta Krellmann warf Arbeitgeberverbänden vor, aus dem Leid der Flüchtlinge Kapital zu schlagen. dpa/dhz