Mit einem nun vorgelegten Gesetzentwurf will Andrea Nahles Leiharbeitern den Rücken stärken und Scheinselbstständigkeit durch Werkverträge begrenzen. Arbeitgeberpräsident Kramer kritisiert die Vorschläge scharf.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Leiharbeit vorgelegt. Dieser sieht vor, die Leiharbeit auf 18 Monate zu begrenzen. Das hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag bereits vereinbart. Die Koalition wolle Leiharbeit "auf ihre Kernfunktion hin orientieren", be schlossen die Partner dort. Im Gesetzentwurf heißt es nun, damit werde die Möglichkeit, Arbeitnehmer an andere Betriebe zu verleihen, wieder "als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs ge schärft".
Dennoch soll es Ausnahmen geben: Für tarifgebundene Unternehmen sowie Betriebe mit Haustarifverträgen soll laut Medienberichten diese zeitliche Obergrenze von 18 Monaten nicht gelten.
Mehr Transparenz bei Werkverträgen
Weniger umfassend sind die Ausnahmen bei der Bezahlung der Leiharbeiter. Nach neun Monaten soll künftig das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Betriebe, die an Tarifverträge gebunden haben laut Vor schlag von Nahles, drei Monate länger Zeit, um Leiharbeiter und angestellte Mitarbeiter gleich zu bezahlen.
Darüber hinaus sollen Unternehmen Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen dürfen. Dies hatte zuletzt die Deut sche Post während des wochenlangen Streiks im Sommer gemacht. Auch der Umgang mit Werkverträgen war zuletzt ein Streitthema. Hier soll es künftig mehr Transparenz geben. So müssen Unternehmen die Betriebsräte künftig über die Zahl mit Werkverträgen angestellten Be schäftigten informieren.
Kramer: Gesetzentwurf ist unsinnig
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hält die geplanten Regelungen laut Berichten der "Süddeut schen Zeitung" für "völlig praxisfern". Das Auslagern von bestimmten Dienstleistungen an anderen Unternehmen wie etwa an IT-Dienstleister, Caterer für Kantinen oder Wachdienste werde dadurch gefährdet. Er sei sich jedoch sicher, dass die Bundesregierung einen solchen "unsinnigen" Gesetzentwurf nicht be schließen werde.
Bundesarbeitsministerin Nahles setzt mit dem Gesetzentwurf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Eckpunkte zur Leiharbeit um. Das Gesetz befindet sich nun in Ressortabstimmung und soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zuvor muss es jedoch die parlamentari schen Beratungen durchlaufen. sch