Pläne der Großen Koalition Handwerk begrüßt Einigung zur Flexi-Rente

Künftig soll sich das Arbeiten für Rentner stärker lohnen. Das Handwerk begrüßt die Pläne der Großen Koalition zur Flexi-Rente.

Ältere Mitarbeiter, die trotz Rente weiterarbeiten möchten, sollen künftig von der Flexi-Rente profitieren. - © Foto: antiksu/Fotolia

Wer künftig schon mit 63 Jahren in Rente geht und nebenher arbeiten will, soll dies flexibler gestalten können. Auch jenseits der Regelaltersgrenze soll das Weiterarbeiten attraktiver werden. Das stößt beim Handwerk auf Zustimmung: "Das Handwerk begrüßt, dass sich die Koalition nach mehr als einem Jahr Beratungen beim Thema Flexi-Rente geeinigt hat", sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zu den gemeinsamen Vorschlägen der Fachpolitiker der Großen Koalition, die in den nächsten Monaten in die Gesetzgebung einfließen sollen.

Hinzuverdienstgrenzen werden flexibilisiert

Erfreulich ist für Schwannecke, dass die langjährige Forderung des Handwerks nach flexibleren Hinzuverdienstregelungen bei der Teilrente nun umgesetzt werden soll. Wer künftig ab dem 63. Lebensjahr in Rente geht, soll eine flexible Teilrente beziehen können. Der Zuverdienst soll jenseits eines Freibetrages von 450 Euro zu 40 Prozent auf die Renten angerechnet werden. Dies gilt bis zu einer bestimmten Obergrenze, die sich nach dem eigenen früheren Einkommen bemisst. "Maßgebend für die Berechnung der Obergrenze ist das Einkommen des Kalenderjahres mit dem höchsten Einkommen in den letzten fünfzehn Kalenderjahren vor Rentenbeginn", heißt es im Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe. Erst bei Überschreiten dieser Obergrenze soll der Zuverdienst voll auf die Rente angerechnet werden.

Bisherige Stufenlösung soll es nicht mehr geben

Wer derzeit eine Teilrente bezieht, muss bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten, die nach Stufen gestaffelt sind. Je nach Höhe des Zuverdienstes wird zwei Drittel der Vollrente, die Hälfte oder nur ein Drittel als Teilrente ausbezahlt. Das kann die Folge haben, dass selbst ein kleiner Zuwachs beim Hinzuverdienst das Abstürzen in eine niedrigere Stufe bedeutet. Dies hat dazu geführt, dass die Teilrente bisher wenig genutzt wurde. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man dagegen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies die Rente mindert.

Befristeter Wegfall der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung

Darüber hinaus sollen Arbeitgeber für erwerbstätige Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, befristet für fünf Jahre keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen. Damit sollen Anreize, Ältere zu beschäftigen, verstärkt werden. Nach Ansicht des Handwerks ist dies eine positive Entscheidung.

Möglichkeit Rentenansprüche zu erhöhen

Arbeitgeber müssen aber weiterhin Rentenbeiträge für erwerbstätige Rentner abführen. Anders als bisher sollen diese Beiträge die Rentenansprüche der Arbeitnehmer erhöhen. Dies soll allerdings nur dann gelten, wenn sich die arbeitenden Rentner mit einem entsprechenden Betrag beteiligen. Derzeit bezahlen Mitarbeiter, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, keine Rentenbeiträge. Dies ist nur für die Arbeitgeber Pflicht. bir